Parkzonen München Neuhausen

Anfrage an: Baureferat München

Auf welcher Grundlage wir in dem Münchner stadtteil Neuhausen Nymphenburg eine zu bezahlenende Parkzone errichtet und wenn vorhanden auf welche Studien, Statisken oder der gleichen sich dieses entscheidung stütz.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Baureferat München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkzonen München Neuhausen [#141569]
Datum
13. Mai 2019 14:54
An
Baureferat München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wir in dem Münchner stadtteil Neuhausen Nymphenburg eine zu bezahlenende Parkzone errichtet und wenn vorhanden auf welche Studien, Statisken oder der gleichen sich dieses entscheidung stütz.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Baureferat München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Baureferat München
Betreff
AW: Parkzonen München Neuhausen [#141569]
Datum
14. Mai 2019 07:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Baureferat München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung wurde uns vom Direktorium der Land…
Von
Baureferat München
Betreff
WG: Parkzonen München Neuhausen [#141569]
Datum
7. Juni 2019 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich des o.g. Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der LHM beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafter ist, vorhanden sind. Inhalt Ihres Antrages sind Fragen zur Anordnung einer Parkzone, die durch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen eingeführt wurde. Informationsbegehren können jedoch nicht auf das Straßenverkehrsrecht gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebietes zum übertragenen, und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet abrufbaren FAQ´s zur Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München). Dementsprechend ist Ihr Antrag abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen