Parteigründung und Unterstützungsunterschriften

Gibt es bereits Präzedenzfälle, in denen die Regularien der nötigen Anzahl Unterstützungsunterschriften bei einer Parteigründung umgangen werden konnte? Für sozial benachteiligte Gruppen wie Autisten, die kein networking betreiben können, sind diese Hürden ungerechtfertigterweise hoch und sollten u.U. geändert werden.

Bitte senden Sie mir postalisch eine ausführliche Begründung zu, auch Gerichtsurteile.

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  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es bereits P…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parteigründung und Unterstützungsunterschriften [#256144]
Datum
2. August 2022 13:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es bereits Präzedenzfälle, in denen die Regularien der nötigen Anzahl Unterstützungsunterschriften bei einer Parteigründung umgangen werden konnte? Für sozial benachteiligte Gruppen wie Autisten, die kein networking betreiben können, sind diese Hürden ungerechtfertigterweise hoch und sollten u.U. geändert werden. Bitte senden Sie mir postalisch eine ausführliche Begründung zu, auch Gerichtsurteile.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256144 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256144/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parteigründung und Unterstützungsunterschrifte…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parteigründung und Unterstützungsunterschriften [#256144]
Datum
6. September 2022 12:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parteigründung und Unterstützungsunterschriften“ vom 02.08.2022 (#256144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parteigründung und Unterstützungsunterschriften“ vom 02.08.2022 (#…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parteigründung und Unterstützungsunterschriften [#256144]
Datum
6. März 2023 10:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Parteigründung und Unterstützungsunterschriften“ vom 02.08.2022 (#256144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrags…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230306, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, WG: Parteigründung und Unterstützungsunterschriften [#256144]
Datum
29. März 2023 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen vom 2. August 2022 und 6. März 2023. Zu Ihrem Anliegen teile ich gerne Folgendes mit: Das Parteiengesetz sieht weder eine Mindestanzahl von Gründungsmitgliedern für eine Partei vor noch verlangt es eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften. Allerdings muss der Vorstand einer Partei aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, § 11 Absatz 1 Satz 2 Parteiengesetz. Des Weiteren ist für das Vorliegen der Parteieigenschaft Voraussetzung, dass die Vereinigung nach der Zahl ihrer Mitglieder eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung bietet. Da bislang weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum eine konkrete Zahl festgelegt wurde, ist jeder Einzelfall nach wie vor gesondert zu behandeln und das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse einer Vereinigung zu betrachten. Das Erfordernis, Unterstützungsunterschriften beizubringen, besteht lediglich in bestimmten Fällen für die Einreichung von Wahllisten. So sieht beispielsweise § 27 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz vor, dass Landeslisten von Parteien gemäß § 18 Absatz 2 Bundeswahlgesetz von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2.000 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein müssen. Das Unterschriftserfordernis soll sicherstellen, dass nur solche Wahlvorschläge eingereicht werden, die ernst zu nehmen sind (vgl. BVerfGE 4, 375 [381]). Dieses Anliegen hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 3, 383; 60, 162 [168]; 71, 81 [96 f.]) als einen zwingenden Grund anerkannt, wie er bei der Gestaltung des Wahlrechts zu politischen Körperschaften mit Blick auf den Grundsatz der formalen Chancengleichheit Voraussetzung jeder Differenzierung ist. Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den ersten gesamtdeutschen Wahlen für das Gebiet der ehemaligen DDR anerkannt (siehe hierzu BVerfGE 82, 353). Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.  Mit freundlichen Grüßen