Partizipation in Berliner-Schulen

eine Liste der Schulen, bei der es keine Schüler*innenvertretung gibt.

Eine Liste mit den Schulen die das Budget von 2.000 €, zweckgebunden für Maßnahmen zur Stärkung der politischen Bildung und zur Förderung von Schulentwicklungsprozessen im Sinne einer demokratischen Schule genutzt haben, wie viel Geld diese ausgegeben haben und für welche Aktion

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Partizipation in Berliner-Schulen [#219037]
Datum
22. April 2021 22:18
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Schulen, bei der es keine Schüler*innenvertretung gibt. Eine Liste mit den Schulen die das Budget von 2.000 €, zweckgebunden für Maßnahmen zur Stärkung der politischen Bildung und zur Förderung von Schulentwicklungsprozessen im Sinne einer demokratischen Schule genutzt haben, wie viel Geld diese ausgegeben haben und für welche Aktion
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219037/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Partizipation in Berliner-Schulen“ vom 22.04.20…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Partizipation in Berliner-Schulen [#219037]
Datum
26. Mai 2021 06:40
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Partizipation in Berliner-Schulen“ vom 22.04.2021 (#219037) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219037/

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr Antragsteller/in angehängt erhalten Sie, wie gewünscht, den Bescheid zu Ihrer Anfrage gemäß Informationsfreih…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Partizipation in Berliner-Schulen [#219037]
Datum
1. Juni 2021 07:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in angehängt erhalten Sie, wie gewünscht, den Bescheid zu Ihrer Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz per E-Mail. Der Bescheid geht Ihnen zusätzlich auf dem Postweg zu. Freundliche Grüße