Passau - Eine Fahrradfreundliche Stadt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Umstand, dass Ihre freundlichen Kollegen vom Ordnungsamt in den letzten Wochen vermehrt Kontrollen in den Fußgängerzonen durchgeführt haben, möchte ich zum Anlass nehmen um Ihnen Anregungen und Fragen zur Fahrradfreundlichkeit der Stadt Passau zukommen zu lassen.
- Subjektiv gleicht die Altstadt einer ganzen durchgängigen Fußgängerzone, die nur zur bestimmten Zeiten freigegeben ist. Hier sind z.B die Ludwigstraße, die Brunnengasse, die Große Klingergasse oder Teile der Hans-Kapfinger-Straße zu nennen.
- Die Straße Nibelungenplatz ist erfreulicherweise als durchgängig freigegeben beschildert.
Können Sie mir das Datum nennen, seitdem diese Beschilderung gilt?
Welche Erfahrungen wurden mit der Freigabe von Fußgängerzonen gemacht (Positiv, wie auch negativ) - Sind bsp. die Unfallzahlen an den Orten zurückgegangen oder haben diese zugenommen.
- Die Hans-Kampfinger-Straße ist zwischen Stadtgalerie und dem Gasthof "Bayrischer Löwe" geschätzte 20 Meter breit. Was würde dagegen sprechen einen separierten Fahrradweg aufzeichnen? Erstaunlicher Weise werden solche Maßnahmen für KFZ schnell umgesetzt, wie die neu gezeichneten Fahrbahnmarkierungen auf der Kreuzung Untere Donaugelände - Fritz-Schäffer-Promenade zeigen. (1 zusätzliche Linksabbiegerspur)
- Gibt es verkehrstechnische Untersuchungen zu den Kapazitäten der oben genannten Verkehrswege? Falls ja, bitte senden Sie mir diese zu.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum14. Dezember 2019
-
18. Januar 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!