Passierscheine für Mitarbeitende BBK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren

Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“).
Bitte übermitteln Sie mir:
- die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine
- die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten
- Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine
- gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Coron…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Passierscheine für Mitarbeitende BBK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#255393]
Datum
25. Juli 2022 09:07
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörden für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“). Bitte übermitteln Sie mir: - die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine - die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten - Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine - gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer Hausleitung zur Ausstellung von Passierscheinen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255393/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0048 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Passierscheine für Mitarbeitende BBK während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#255393]
Datum
23. August 2022 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-Beauftr. – 10109 / 2022 # 0048 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an den Aufgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Der für die Covid-19-Lage eingesetzte Koordinierungsstab hat damals die Schlüsselbereiche des BBK und damit auch das dortige Schlüsselpersonal bestimmt. Auswahlkriterium war, welche Mitarbeitenden eine "Schlüsselperson" zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des BBK sind. Es wurden insgesamt 138 Bescheinigungen nach anliegendem Muster ausgestellt Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen