Passierscheine für Mitarbeitende während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren

Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörde für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“).
Bitte übermitteln Sie mir:
- die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine
- die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten
- Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine
- gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer vorgesetzten Behörde zur Ausstellung von Passierscheinen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zuge der Coron…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Passierscheine für Mitarbeitende während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253436]
Datum
16. Juli 2022 22:47
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge der Corona-Pandemie stellten Behörde für ihre Mitarbeitenden ab März 2020 sogenannte „Passierscheine“ aus, die dem oder der Inhaber:in eine Umgehung der Ausgangssperre ermöglichte, um z.B. trotz möglicher polizeilicher Kontrollen weiterhin die Dienststätte zu erreichen (Stichwort „systemrelevant“). Bitte übermitteln Sie mir: - die Anzahl der für Ihre Mitarbeitenden ausgestellten Passierscheine - die Kriterien, nach denen ausgewählt wurde, welche Mitarbeitenden einen Passierschein erhalten - Blanko-Muster der bei Ihnen ausgegebenen Passierscheine - gesetzliche Grundlage oder Anordnung Ihrer vorgesetzten Behörde zur Ausstellung von Passierscheinen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253436/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr [geschwärzt], Ihr u.a. Auskunftsersuchen vom 16.07.2022 auf Grundlage des § 1 des Gesetzes zur Regelung des …
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
WG: mdBu Übernahme bis 29.7. | Passierscheine für Mitarbeitende während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253436]
Datum
15. August 2022 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr u.a. Auskunftsersuchen vom 16.07.2022 auf Grundlage des § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) beantworte ich in der gebotenen Kürze wie folgt: Ab März 2020 hat das BBR die interne Vorsorge getroffen und Berechtigungsscheine zur Verfügung gehalten, die es ermöglichen sollten, im Falle von coronabedingten Ausgangssperren durch die Bundesländer die Aufgabenerfüllung an systemrelevanten Stellen der Behörde sicherzustellen und den hierfür notwendigen Zutritt zur Dienststelle zu gewährleisten. Von dieser Möglichkeit wurde tatsächlich jedoch nur in einem Fall Gebrauch gemacht. Die Berechtigung wurde erteilt, wenn die Unabkömmlichkeit für die dringende Aufgabenerfüllung einerseits und die Unmöglichkeit des mobilen Arbeitens andererseits vorlagen. Im Wortlaut: Hiermit wird bescheinigt, dass Vorname/ Name Strasse/ Hausnummer PLZ, Ort Als Beschäftigte/r beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Strasse/ Hausnummer PLZ, Ort Unabkömmlich ist, um dringende Aufgaben sicherzustellen. Aus diesem Grund bitte ich darum, ihm/ihr den Weg zum Arbeitsplatz und von dort zurück zu ermöglichen. Teilweise sind Dienstfahrten zwischen den Dienstgebäuden in Bonn bzw. Berlin erforderlich. Mobiles Arbeiten ist nicht möglich. Für Rückfragen stehe ich unter der o.g. Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Leiterin des Personalreferates Die Ausstellung erfolgte über den Fachvorgesetzten auf dem Dienstweg; Grundlage war ein vorangegangener Beschluss des Krisenstabs im BBR. Ich hoffe, dass ich Ihrem Informationsinteresse Rechnung tragen konnte. Diese Information ergeht gebühren- und auslagenfrei. Freundliche Grüße Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Z 5 - Justitiariat, Interne Revision Deichmanns Aue 31 - 37 53179 Bonn Tel.: +49 228 [geschwärzt] Fax: +49 228 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.bbr.bund.de<http://www.bbr.bund.de/> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] "[geschwärzt]")[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: mdBu Übernahme bis 29.7. | Passierscheine für Mitarbeitende während der Corona-Pandemie zur Umgehung der angeordneten Ausgangssperren [#253436]
Datum
26. August 2022 23:58
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>