Patch Stand/Management der Server/Arbeitsplatzrechner betrieben vom Bezirksamt Spandau

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

1. Patch Management Konzept für alle sich im Einsatz befindenden Windows Server und Arbeitsplatzrechner, welche außerhalb des ITDZ betrieben werden (von dem Bezirksamt Spandau).
2. Bezeichnung und Version der Betriebssysteme dieser Server und Arbeitsplatzrechner.
3. Höhe der Gebühren, die das Bezirksamt Spandau aktuell zahlt, damit Geräte mit älteren Windows-Versionen laut dem "Windows Erweiterte Sicherheitsupdate-Programm (ESU – Extended Security Update)" mit Updates versorgt werden können.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Pat…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Patch Stand/Management der Server/Arbeitsplatzrechner betrieben vom Bezirksamt Spandau [#300999]
Datum
23. Februar 2024 14:23
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Patch Management Konzept für alle sich im Einsatz befindenden Windows Server und Arbeitsplatzrechner, welche außerhalb des ITDZ betrieben werden (von dem Bezirksamt Spandau). 2. Bezeichnung und Version der Betriebssysteme dieser Server und Arbeitsplatzrechner. 3. Höhe der Gebühren, die das Bezirksamt Spandau aktuell zahlt, damit Geräte mit älteren Windows-Versionen laut dem "Windows Erweiterte Sicherheitsupdate-Programm (ESU – Extended Security Update)" mit Updates versorgt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300999/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Spandau
Guten Tag, heute am 16.02 erreichen Sie mich nur telefonisch unter meiner Diensthandynummer: 0151 150 75 390 Ich…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Patch Stand/Management der Server/Arbeitsplatzrechner betrieben vom Bezirksamt Spandau [#300999] (Abwesenheit)
Datum
23. Februar 2024 14:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, heute am 16.02 erreichen Sie mich nur telefonisch unter meiner Diensthandynummer: 0151 150 75 390 Ich bin vom 19. bis 23.02 nicht im Dienst. In der Zeit lese und bearbeite ich keine Mails. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Bezirksbürgermeisterbüro: <<E-Mail-Adresse>> oder App._2306 . im Auftrag