Patielle Geschäfts- und Dienstfähigkeit

Anfrage an: Bundeskanzleramt

welche Maßnahmen ergreift der verantwortliche BundeskanzlerIn, das Bundeskanzleramt wenn eine partielle Geschäfts- bzw. Dienstfähigkeit bei einem MinisterInnen auftritt oder zu Tage tritt?

Welche Abläufe gibt es hierfür beim Auftreten dieser Problematik, wer prüft dies und welche Erkenntnisse liegen hierzu in der aktuellen Legislaturperiode vor? Welche aus früheren Legislaturperioden? Welche Auswirkung hat es auf die bisherigen Diensthandlungen eines betroffenen MinisterIn?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Nadine Spleiss
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Maßnahmen ergreift der verantw…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Nadine Spleiss
Betreff
Patielle Geschäfts- und Dienstfähigkeit [#274551]
Datum
1. April 2023 16:10
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Maßnahmen ergreift der verantwortliche BundeskanzlerIn, das Bundeskanzleramt wenn eine partielle Geschäfts- bzw. Dienstfähigkeit bei einem MinisterInnen auftritt oder zu Tage tritt? Welche Abläufe gibt es hierfür beim Auftreten dieser Problematik, wer prüft dies und welche Erkenntnisse liegen hierzu in der aktuellen Legislaturperiode vor? Welche aus früheren Legislaturperioden? Welche Auswirkung hat es auf die bisherigen Diensthandlungen eines betroffenen MinisterIn?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nadine Spleiss Anfragenr: 274551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274551/
Mit freundlichen Grüßen Nadine Spleiss
Bundeskanzleramt
WG: 123-02814/0056 AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, ich bitte um Angabe einer zustellfähigen Post…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: 123-02814/0056
Datum
3. April 2023 10:26
Status
Warte auf Antwort
AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, ich bitte um Angabe einer zustellfähigen Postadresse. Dies ist für die Bearbeitung Ihrer nachfolgenden IFG-Anfrage erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Nadine Spleiss
AW: WG: 123-02814/0056 [#274551] Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit wozu Sie für die Beantwortung eine Postadres…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Nadine Spleiss
Betreff
AW: WG: 123-02814/0056 [#274551]
Datum
3. April 2023 10:31
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit wozu Sie für die Beantwortung eine Postadresse benötigen? Es ist nicht ersichtlich wofür dies notwendig wäre. Eine gesetzliche Grundlage den Anspruch an die postalische Übermittlung zu koppeln ist nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen Nadine Spleiss Anfragenr: 274551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274551/
Bundeskanzleramt
WG: 123-02814/0056 AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, die Postadresse wird zur Beantwortung Ihrer I…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: 123-02814/0056
Datum
3. April 2023 15:57
Status
AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, die Postadresse wird zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage benötigt. Da derzeit nicht ersichtlich ist, dass eine kostenfreie Bearbeitung möglich ist, ist eine Bekanntgabe des Bescheides zwingend. Mit freundlichen Grüßen
Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Frau Spleiss., ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Patielle Geschäfts- und Dienstfähigkeit [#274551]
Datum
17. April 2023 14:13
Status
Sehr geehrte Frau Spleiss., ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01. April 2023 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellfähigen Postanschrift, da diese für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
WG: 123-02814/0056 AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, ich bitte nochmals um Angabe einer zustellfäh…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: 123-02814/0056
Datum
20. April 2023 11:52
Status
AZ: 123-02814/0056 Sehr geehrte Frau Spleiss, ich bitte nochmals um Angabe einer zustellfähigen Postadresse. Dies ist für die Bearbeitung Ihrer nachfolgenden IFG-Anfrage erforderlich. Sollte ich in den nächsten 2 Wochen nichts weiter von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie diesen Antrag nicht weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen