Patrick Graiven - einstweiliger Ruhestand

mit welchen monatlichen Aufwendungen ohne Gegenleistungen ist durch das Versetzen von Herrn Graichen in den einstweiligen Ruhestand zu rechnen?

Auf welchen Betrag belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen für den Fall, dass Herr Patrick Graichen keiner neuen Beschäftigung mehr nachgeht, und das auf Basis seines heutigen Lebensalters statistische Gesamtlebensalter erreicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
Julius Wiegand
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit welchen monatlichen Aufwendungen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Julius Wiegand
Betreff
Patrick Graiven - einstweiliger Ruhestand [#279176]
Datum
18. Mai 2023 12:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit welchen monatlichen Aufwendungen ohne Gegenleistungen ist durch das Versetzen von Herrn Graichen in den einstweiligen Ruhestand zu rechnen? Auf welchen Betrag belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen für den Fall, dass Herr Patrick Graichen keiner neuen Beschäftigung mehr nachgeht, und das auf Basis seines heutigen Lebensalters statistische Gesamtlebensalter erreicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julius Wiegand Anfragenr: 279176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279176/ Postanschrift Julius Wiegand << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Wiegand

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Wiegand, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Mai 2023, in der Sie erfragen, welche Bezüge S…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Patrick Graiven - einstweiliger Ruhestand [#279176]
Datum
22. Mai 2023 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wiegand, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Mai 2023, in der Sie erfragen, welche Bezüge Staatssekretär Graichen nach der Versetzung in den Ruhestand zu erwarten hat. Ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Beamter erhält gem. § 4 BBesG für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden. Danach besteht nach allgemeinen beamtenversorgungsrechtlichen Regeln Anspruch auf ein sog. erhöhtes Ruhegehalt für den Zeitraum, in dem das Amt eines Staatssekretärs wahrgenommen wurde, längstens für drei Jahre, danach wird das endgültige Ruhegehalt berechnet. Mit freundlichen Grüßen