PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden

Alle Informationen, Messergebnisse, Gutachten zur PCB Belastung in öffentlichen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. Sollten alle Informationen im Ratsinformationssystem der Stadt Tönisvorst öffentlich zugänglich sein, genügt die elektronische Übermittlung der entsprechenden Links. Ferner bitte ich um Auskunft, ob bzw. wann weitere Messungen geplant bzw. terminiert sind.
Ich weise darauf hin, dass die Anfrage in leicht veränderter Form bereits vor mehr als einem Monat gestellt wurde und bisher unbeatwortet ist. Die vorgesehene Frist von einem Monat ist daher bereits fruchtlos verstrichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden [#150454]
Datum
13. Juni 2019 15:37
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen, Messergebnisse, Gutachten zur PCB Belastung in öffentlichen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden. Sollten alle Informationen im Ratsinformationssystem der Stadt Tönisvorst öffentlich zugänglich sein, genügt die elektronische Übermittlung der entsprechenden Links. Ferner bitte ich um Auskunft, ob bzw. wann weitere Messungen geplant bzw. terminiert sind. Ich weise darauf hin, dass die Anfrage in leicht veränderter Form bereits vor mehr als einem Monat gestellt wurde und bisher unbeatwortet ist. Die vorgesehene Frist von einem Monat ist daher bereits fruchtlos verstrichen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
(See attached file: Auszug TOP 5.1 Ausschuss fuer Wirtschaftsfoerderung_ Stadtmarketing_ Gebaeudemanagement und Li…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
AW: PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden [#150454]
Datum
8. Juli 2019 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
(See attached file: Auszug TOP 5.1 Ausschuss fuer Wirtschaftsfoerderung_ Stadtmarketing_ Gebaeudemanagement und Liegenschaften 29.01.2019 (A5755.PDF)(See attached file: b_019165A Stadt Tönisvorst, Herr Semnet, Schulzentrum Corneliusfeld.pdf)(See attached file: b_019166A Stadt Tönisvorst, Herr Semnet, Schulgebäude Kirchenfeld.pdf)(See attached file: Vorlage 10-2019_PCB-Belastung.pdf) Sehr geehrteAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die aufgrund Ihrer Anfrage vom 13. Juni 2019 die Vorlage sowie den Protokollauszug zu Ihrem Antrag gemäß § 24 GO NW. Weiterhin habe ich die Untersuchungsberichte zu den Probenentnahmen in den Schulen Corneliusfeld und Kirchenfeld beigefügt. Zum Thema PCB-Belastung wird die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftförderung, Stadtmarketing, Gebäudemanagement und Liegenschaften im Oktober 2019 erneut berichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der angefragten Informationen. Darf ich Ihre Antwort…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden [#150454]
Datum
12. Juli 2019 13:00
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der angefragten Informationen. Darf ich Ihre Antwort so verstehen, dass sonst keine weiteren (ältere) Messungen vorliegen, insbesondere auch in anderen (älteren) Gebäuden (z.B. Grundschule Hülser Str) und dort auch keine weiteren Messungen geplant sind? Lt. meinen Informationen soll es z.B. bereits vor längere Zeit bereits Messungen in Verwaltungsgebäuden gegeben haben. Hier kann es sich aber auch um eine Fehlinformation meinerseits handeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne erteile ich Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Auskunft bezüglich Ih…
Von
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Betreff
Antwort: AW: PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden [#150454]
Datum
22. Juli 2019 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne erteile ich Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs Auskunft bezüglich Ihrer Anfrage. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin während der allgemeinen Öffnungszeiten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. unseres freundlichen Telefonats anbei nochmal die Artikel zur Grundschule in H…
An Kommunalverwaltung Tönisvorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: PCB Belastung in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden [#150454]
Datum
22. Juli 2019 16:42
An
Kommunalverwaltung Tönisvorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. unseres freundlichen Telefonats anbei nochmal die Artikel zur Grundschule in Haan Gruiten. Auch da, wurde zunächst kein PCB vermutet: https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/pcb-in-schule-zwingt-zu-neuen-plaenen_aid-22690975 https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/grundschule-gruiten-wird-neu-gebaut_aid-23177469 Ähnlich zu Ihren Ausführungen zu theoretisch möglichen Quellen waren dort tatsächlich die Wandfarben die Ursache: "Bei Raumluftmessungen sind dort polychlorierte Biphenyle (PCB) gefunden worden - in vier von acht Räumen. "Ich hätte in dem Bau kein PCB vermutet", sagte Technischer Beigeordneter Engin Alparslan auf die Frage, warum es 1997 bei Raumluftkontrollen in städtischen Gebäuden keine Messungen in der Grundschule gegeben habe. Dieser Auffassung mag damals auch der Gutachter gewesen sein. Das weiß heute niemand mehr. Fest steht, dass die PCB-Belastung in verwendeten Wandfarben enthalten sei - die wahrscheinlich im Rahmen einer Renovierung verwendet worden sind. In den Sommerferien sollen neue Messungen, aber auch Proben mit Bohrkernen weitere Fakten liefern. Deren Auswertung wird zeigen, ob eine Sanierung des Altbaues möglich ist. Wenn nicht, zeigen die Untersuchungen auf, welche Teile der Altsubstanz als Sondermüll teuer entsorgt werden muss. " Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>