PCB

Bitte senden sie mir das aktuelle Ergebniss der Schadstoffverunreinigung durch die Firma BIW aus Ennepetal Gewerbegebiet Oelkinghausen zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Ennepetal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCB [#177512]
Datum
28. Januar 2020 16:40
An
Kommunalverwaltung Ennepetal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir das aktuelle Ergebniss der Schadstoffverunreinigung durch die Firma BIW aus Ennepetal Gewerbegebiet Oelkinghausen zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177512
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ennepetal
Guiten Tag, diese E-Mail habe ich zuständigkeitshalber an den Ennepe-Ruhr-Kreis weitergeleitet. Gruß
Von
Kommunalverwaltung Ennepetal
Betreff
Antw: PCB [#177512]
Datum
29. Januar 2020 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
LaFb2.VCF
715 Bytes
Guiten Tag, diese E-Mail habe ich zuständigkeitshalber an den Ennepe-Ruhr-Kreis weitergeleitet. Gruß

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Kommunalverwaltung Ennepetal
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir von der Stadt Ennepetal weiter geleitet worden. Mit Ihrer Anfr…
Von
Kommunalverwaltung Ennepetal
Betreff
Antw: PCB [#177512]
Datum
7. Februar 2020 12:43
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir von der Stadt Ennepetal weiter geleitet worden. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie um Zusendung des "aktuellen Ergebnisses der Schadstoffverunreinigung durch die Firma BIW. Hierzu darf ich Sie auf die FAQ des Ennepe-Ruhr-Kreises verweisen, die Sie direkt auf der ersten Seite unter www.en-kreis.de finden können. Der aktuellste Bericht ist der sog. "Grünkohlbericht". Sämtliche Ergebnisse finden Sie unter "Ergebnisse und Erkenntnisse"in den FAQ. Hier werden auch die Ergebnisse der Flockenfunde eingestellt. Die Seite wird laufend fortgeschrieben. Ich gehe davon aus, dass durch diese Information Ihr Informationsbegehren erfüllt ist. Ansonsten bitte ich um Konkretisierung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen