PCR 2018

Warum wieder der Test schon 2018 verteilt, obwohl Covid19 erst Ende 2020 als neuer Virus definiert wurde? https://wits.worldbank.org/trade/comtrade/en/country/ALL/year/2018/tradeflow/Exports/partner/WLD/product/902780?fbclid=IwAR0_-1FllyqGBbR95xZlD9FiG0hbKqsEdGk4umcKhwojXi_2oA7dQ7u6ADw

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  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] mir [geschwärzt] zu: [geschwärzt] der Test [geschw…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
[geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
27. September 2020 07:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] mir [geschwärzt] zu: [geschwärzt] der Test [geschwärzt] verteilt, obwohl Covid19 erst [geschwärzt] 2020 als [geschwärzt] Virus definiert wurde? [geschwärzt]?fbclid=[geschwärzt] Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu [geschwärzt] des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197880 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvor…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: PCR 2018 [#197880]
Datum
30. September 2020 18:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Erläuterungen zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an unser Referat für Bürgerkommunikation weitergegeben. Sie erhalten von dort Antwort. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in gern informiere ich Sie zu den Tests bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: PCR 2018 [#197880]
Datum
10. November 2020 10:27
Status
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1,6 KB
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in gern informiere ich Sie zu den Tests bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2): Für eine labordiagnostische Abklärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Nähere Angaben sind über die Webseite der WHO zu Coronaviren (https://www.who.int/publications/i/item/laboratory-testing-for-2019-novel-coronavirus-in-suspected-human-cases-20200117) bzw. der Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.finddx.org/covid-19/pipeline/) verfügbar. Es steht inzwischen eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html Mit freundlichen Grüßen