PCR Pooltests an Grundschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne wissen, wie viel Geld insgesamt für die PCR Pooltests während der Corona-Pandemie an den Grundschulen in NRW ausgegeben wurde?

Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die Auswertung im Labor.

Soweit ich korrekt informiert bin, wurden diese im Mai 2021 eingeführt und bis Ende Februar 2022 genutzt

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Nele Flüchter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
PCR Pooltests an Grundschulen [#274663]
Datum
2. April 2023 18:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen, wie viel Geld insgesamt für die PCR Pooltests während der Corona-Pandemie an den Grundschulen in NRW ausgegeben wurde? Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die Auswertung im Labor. Soweit ich korrekt informiert bin, wurden diese im Mai 2021 eingeführt und bis Ende Februar 2022 genutzt Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274663/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nele Flüchter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nele Flüchter
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
2. April 2023 18:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Nele Flüchter
AW: Empfangsbestätigung [#274663] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR Pooltests an Grundschulen“ v…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#274663]
Datum
5. Mai 2023 07:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR Pooltests an Grundschulen“ vom 02.04.2023 (#274663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Flüchter, mit Antrag vom 2. April 2023 erkundigen Sie sich nach den für die PCR-Pooltestungen w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: PCR Pooltests an Grundschulen [#274663]
Datum
9. Mai 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Flüchter, mit Antrag vom 2. April 2023 erkundigen Sie sich nach den für die PCR-Pooltestungen während der Corona-Pandemie an den Grundschulen in NRW entstandenen Kosten. Die PCR-Pooltestungen wurden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum Mai 2021 bis April 2022 an den Schulen mit Primarstufe (Grund-, Förder-, Freie Waldorf- und PRIMUS-Schule) durchgeführt. Hierfür wurden insgesamt rund 140.427.000 Euro verausgabt. Eine Eingrenzung dieser Kosten nur auf den Bereich der Grundschulen ist nicht möglich, da die von den verschiedenen Auftragnehmern eingereichten Rechnungen nicht schulformweise ausdifferenziert sind. Mit freundlichen Grüßen