Logo__duisburgimpft_Signatur_v2.jpg
45,6 KB
Sehr Antragsteller/in
Zur Abklärung einer möglichen Infektion bei Symptomen zahlt die Krankenkasse den PCR Test.
Wenn es darum geht dass Sie z.B. für einen Besuch einer Diskothek, für eine Reise oder Ähnliches
einen PCR Test benötigen zahlen Sie selbst.
Corona-Test: Diese Varianten gibt es
Noch im Jahr 2020 waren es vor allem PCR-Tests, die durchgeführt wurden. Hier liegt das Ergebnis
erst nach einigen Stunden vor. Zusätzlich gibt es auch die Schnelltests, die durch geschultes Personal
durchgeführt werden sollen, und nun auch Selbsttests, um eine mögliche Infektion festzustellen.
Überblick über die Tests:
PCR-Test: Polymerase Chain Reaktion“ (Deutsch: Polymerasekettenreaktion) mit Entnahme einer Probe
aus den Atemwegen, meist durch den Mund oder die Nase. Die Probe wird im Labor untersucht und das
Ergebnis später mitgeteilt.
Antigen-Schnelltest: Entnahme einer Probe der oberen Rachenhinterwand mit einem Teststäbchen, das
anschließend in eine Testlösung gegeben und diese Lösung auf einen Teststreifen gegeben wird. Der
Teststreifen verfärbt sich im Infektionsfall und bietet innerhalb von 30 Minuten ein schnelles Ergebnis.
Antigen-Selbsttests: Test zur Eigenanwendung durch Laien mit Abstrich in der vorderen Nase oder einer
Speichelprobe. Das Testergebnis ist nach 15 bis 30 Minuten verfügbar.
Wer bezahlt meinen Corona-Test?
Wer den Corona-Test bezahlen muss, hängt vor allem davon ab, aus welchem Grund er gemacht wird.
Pauschal kann man sagen:
Halten Arzt oder Gesundheitsamt eine Infektion für möglich, zahlt die Kasse die Abklärung durch einen Test..
Möchte ein Versicherter selbst Klarheit, beispielsweise um eine Reise antreten zu können, zahlt er selbst.
Die Krankenversicherung zahlt dabei nicht nur den Test selbst, sondern übernimmt auch die Kosten
für die Laboruntersuchung. Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte.
Corona-Test für Privatversicherte
Die nachfolgenden Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte. Bei Versicherten in einer privaten
Krankenversicherungen können sich die Regeln zur Kostenübernahme unterscheiden. Häufig müssen
die Kosten zunächst selbst getragen und können später ganz oder teilweise erstattet werden.
Test bei Symptomen
Haben Sie Symptome, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten und Ihr behandelnder Arzt hält
eine Abklärung durch einen Test für notwendig, zahlt die Krankenversicherung diesen Test. Dafür muss
der Test aber auch durch den Arzt organisiert werden.
Test bei ”erhöhtem Risiko” in der Corona-Warn-App
Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Meist wird der Test dann organisiert oder
angeordnet. Er muss nicht selbst bezahlt werden.
Test bei Kontakt mit infizierter Person
Die Einstufung als Kontaktperson muss durch den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt
vorgenommen werden. Im Anschluss kann ein Test angeordnet werden. Dieser wird dann von der
Krankenversicherung übernommen.
Test vor einer Reise
Haben Sie keine Beschwerden oder Symptome und möchten verreisen, müssen Sie den Test selbst
bezahlen. Wenn keine Tests angeordnet werden, beispielsweise durch Allgemeinverfügung oder das
Gesundheitsamt, ist es auch egal, ob es sich um aus- oder inländische Reisen handelt und ob Sie in einem
Hotspot leben oder nicht.
Verlangt die Fluggesellschaft, das Hotel oder jemand anders einen negativen PCR-Test, muss dieser
selbst bezahlt werden.
Test nach einer Reise
Risikogebiet für Testung wichtig
Risikogebiet für Testung wichtig
Wer aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat die Pflicht,
sich bis zu 48 Stunden nach Einreise kostenlos testen zu lassen. Bei einem Hochrisikogebiet ist die
Testung noch vor der Einreise nach Deutschland durchzuführen. Die Kosten übernimmt in diesem
Fall die Krankenkasse. Oft wird bereits am Flughafen oder Bahnhof ein Test angeboten. Oft geht mit
der Testpflicht auch eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne einher sowie die Pflicht, innerhalb von fünf
Tagen einen weiteren PCR-Test zu machen.
Bei einer Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet handelt es sich um einen freiwilligen Corona-Test,
der selbst bezahlt werden muss.
Test bei der Arbeit
Verlangt der Arbeitgeber einen negativen PCR-Test oder Schnelltest, muss der Arbeitnehmer den Test
selbst zahlen. Es ist aber möglich, dass der Arbeitgeber die Kosten durch bei einer externen Testung
übernimmt. Werden die Tests beispielsweise aber beim Arbeitgeber selbst durchgeführt, übernimmt
dieser ohnehin die Kosten.
Für gewisse Berufe und Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, sich in Abstimmung mit dem lokalen
Gesundheitsamt regelmäßig kostenlos testen zu lassen.
Das gilt beispielsweise für:
Krankenhäuser
Reha-Einrichtungen
Pflegeeinrichtungen (stationäre & ambulante Pflege)
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Arztpraxen & Zahnarztpraxen
Test vor einer Behandlung / OP
Wer im Krankenhaus behandelt werden muss oder bei wem eine ambulante Operation durchgeführt
wird, muss oft ein negatives Testergebnis vorweisen können. Wird dieser Test vor Ort vorgenommen,
werden auch die Kosten in der Regel übernommen. Wird vorab privat ein PCR-Test gemacht, kann es
sein, dass die Gebühren nicht von der Krankenversicherung getragen werden.
Freiwilliger Test zur Abklärung
Liegen keine Beschwerden vor und gibt es keinen Anlass, den Corona-Test durchzuführen, müssen
die Kosten immer privat getragen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen den Corona-Test immer dann, wenn ein kassenärztlich
zugelassener Arzt den Test verordnet oder das Gesundheitsamt eine Testung anordnet. Bei der privaten
Krankenversicherung werden die Kosten in den meisten Fällen ebenfalls erstattet, eine Abklärung im Voraus
sollte getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen