PCR Test

Ist der PCR Test kostenpflichtig oder kostenlos

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR Test [#227274]
Datum
23. August 2021 17:03
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist der PCR Test kostenpflichtig oder kostenlos
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227274/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Duisburg
Sehr Antragsteller/in Zur Abklärung einer möglichen Infektion bei Symptomen zahlt die Krankenkasse den PCR Test. …
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
AW: PCR Test [#227274]
Datum
24. August 2021 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Logo__duisburgimpft_Signatur_v2.jpg
45,6 KB


Sehr Antragsteller/in Zur Abklärung einer möglichen Infektion bei Symptomen zahlt die Krankenkasse den PCR Test. Wenn es darum geht dass Sie z.B. für einen Besuch einer Diskothek, für eine Reise oder Ähnliches einen PCR Test benötigen zahlen Sie selbst. Corona-Test: Diese Varianten gibt es Noch im Jahr 2020 waren es vor allem PCR-Tests, die durchgeführt wurden. Hier liegt das Ergebnis erst nach einigen Stunden vor. Zusätzlich gibt es auch die Schnelltests, die durch geschultes Personal durchgeführt werden sollen, und nun auch Selbsttests, um eine mögliche Infektion festzustellen. Überblick über die Tests: PCR-Test: Polymerase Chain Reaktion“ (Deutsch: Polymerasekettenreaktion) mit Entnahme einer Probe aus den Atemwegen, meist durch den Mund oder die Nase. Die Probe wird im Labor untersucht und das Ergebnis später mitgeteilt. Antigen-Schnelltest: Entnahme einer Probe der oberen Rachenhinterwand mit einem Teststäbchen, das anschließend in eine Testlösung gegeben und diese Lösung auf einen Teststreifen gegeben wird. Der Teststreifen verfärbt sich im Infektionsfall und bietet innerhalb von 30 Minuten ein schnelles Ergebnis. Antigen-Selbsttests: Test zur Eigenanwendung durch Laien mit Abstrich in der vorderen Nase oder einer Speichelprobe. Das Testergebnis ist nach 15 bis 30 Minuten verfügbar. Wer bezahlt meinen Corona-Test? Wer den Corona-Test bezahlen muss, hängt vor allem davon ab, aus welchem Grund er gemacht wird. Pauschal kann man sagen: Halten Arzt oder Gesundheitsamt eine Infektion für möglich, zahlt die Kasse die Abklärung durch einen Test.. Möchte ein Versicherter selbst Klarheit, beispielsweise um eine Reise antreten zu können, zahlt er selbst. Die Krankenversicherung zahlt dabei nicht nur den Test selbst, sondern übernimmt auch die Kosten für die Laboruntersuchung. Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte. Corona-Test für Privatversicherte Die nachfolgenden Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte. Bei Versicherten in einer privaten Krankenversicherungen können sich die Regeln zur Kostenübernahme unterscheiden. Häufig müssen die Kosten zunächst selbst getragen und können später ganz oder teilweise erstattet werden. Test bei Symptomen Haben Sie Symptome, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten und Ihr behandelnder Arzt hält eine Abklärung durch einen Test für notwendig, zahlt die Krankenversicherung diesen Test. Dafür muss der Test aber auch durch den Arzt organisiert werden. Test bei ”erhöhtem Risiko” in der Corona-Warn-App Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Meist wird der Test dann organisiert oder angeordnet. Er muss nicht selbst bezahlt werden. Test bei Kontakt mit infizierter Person Die Einstufung als Kontaktperson muss durch den behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt vorgenommen werden. Im Anschluss kann ein Test angeordnet werden. Dieser wird dann von der Krankenversicherung übernommen. Test vor einer Reise Haben Sie keine Beschwerden oder Symptome und möchten verreisen, müssen Sie den Test selbst bezahlen. Wenn keine Tests angeordnet werden, beispielsweise durch Allgemeinverfügung oder das Gesundheitsamt, ist es auch egal, ob es sich um aus- oder inländische Reisen handelt und ob Sie in einem Hotspot leben oder nicht. Verlangt die Fluggesellschaft, das Hotel oder jemand anders einen negativen PCR-Test, muss dieser selbst bezahlt werden. Test nach einer Reise Risikogebiet für Testung wichtig Risikogebiet für Testung wichtig Wer aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, hat die Pflicht, sich bis zu 48 Stunden nach Einreise kostenlos testen zu lassen. Bei einem Hochrisikogebiet ist die Testung noch vor der Einreise nach Deutschland durchzuführen. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die Krankenkasse. Oft wird bereits am Flughafen oder Bahnhof ein Test angeboten. Oft geht mit der Testpflicht auch eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne einher sowie die Pflicht, innerhalb von fünf Tagen einen weiteren PCR-Test zu machen. Bei einer Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet handelt es sich um einen freiwilligen Corona-Test, der selbst bezahlt werden muss. Test bei der Arbeit Verlangt der Arbeitgeber einen negativen PCR-Test oder Schnelltest, muss der Arbeitnehmer den Test selbst zahlen. Es ist aber möglich, dass der Arbeitgeber die Kosten durch bei einer externen Testung übernimmt. Werden die Tests beispielsweise aber beim Arbeitgeber selbst durchgeführt, übernimmt dieser ohnehin die Kosten. Für gewisse Berufe und Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, sich in Abstimmung mit dem lokalen Gesundheitsamt regelmäßig kostenlos testen zu lassen. Das gilt beispielsweise für: Krankenhäuser Reha-Einrichtungen Pflegeeinrichtungen (stationäre & ambulante Pflege) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Arztpraxen & Zahnarztpraxen Test vor einer Behandlung / OP Wer im Krankenhaus behandelt werden muss oder bei wem eine ambulante Operation durchgeführt wird, muss oft ein negatives Testergebnis vorweisen können. Wird dieser Test vor Ort vorgenommen, werden auch die Kosten in der Regel übernommen. Wird vorab privat ein PCR-Test gemacht, kann es sein, dass die Gebühren nicht von der Krankenversicherung getragen werden. Freiwilliger Test zur Abklärung Liegen keine Beschwerden vor und gibt es keinen Anlass, den Corona-Test durchzuführen, müssen die Kosten immer privat getragen werden. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen den Corona-Test immer dann, wenn ein kassenärztlich zugelassener Arzt den Test verordnet oder das Gesundheitsamt eine Testung anordnet. Bei der privaten Krankenversicherung werden die Kosten in den meisten Fällen ebenfalls erstattet, eine Abklärung im Voraus sollte getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen