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PCR Test für Ungeimpfte

Wieso müssen Ungeimpfte Ihren PCR Test zukünftig z. B. für einen Kinobesuch selbst bezahlen?
Dies ist für mich ein indirekter Impftwang. Was ist mit dem Versprechen keinen solchen auszuüben?
Es würde doch genügen die Maske zu tragen und den Abstand einzuhalten oder einen viel billigeren Schnelltest zu machen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso müssen U…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR Test für Ungeimpfte [#228243]
Datum
12. September 2021 14:11
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso müssen Ungeimpfte Ihren PCR Test zukünftig z. B. für einen Kinobesuch selbst bezahlen? Dies ist für mich ein indirekter Impftwang. Was ist mit dem Versprechen keinen solchen auszuüben? Es würde doch genügen die Maske zu tragen und den Abstand einzuhalten oder einen viel billigeren Schnelltest zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 228243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228243/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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