Sehr
Antragsteller/in
ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Bei der Vielzahl eingehender E-Mails im Gesundheitsamt, blieb Ihre Anfrage bisher aufgrund dringenderer Angelegenheiten unberücksichtigt. Bitte richten Sie ggf. zukünftige neue Anfragen nicht mehr an das Gesundheitsamtspostfach sondern an die allgemeine E-Mail-Adresse der Kreisverwaltung <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Sollten Sie Rückfragen zu dieser Anfrage haben, melden Sie sich gerne direkt bei mir.
Zu Ihren Fragen antworte ich Ihnen wie folgt:
- eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
Das Kreisgesundheitsamt beauftragt Testungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung, etwa wenn der mobile Abstrich-Bus bestellt wird. Die Auswahl der jeweiligen Test-Labore erfolgt durch die KV. Gleiches gilt für Testungen von Privatpersonen, die sich bei ihren Hausärzten oder in Testzentren abstreichen lassen. Die Auswahl der Labore erfolgt jeweils durch den Arzt oder den Betreiber des Testzentrums. Das Gesundheitsamt hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Labore. Da das Gesundheitsamt keine Labore beauftragt, gibt es auch keine entsprechende Liste.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Anfrage an das Gesundheitsamt Mettmann:
https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tes... )
Über die Zahl aller beauftragten Tests liegen keine statistischen Daten vor. Lediglich Tests mit positivem Befund werden statistisch erfasst.
- gab es seitens der Labore Rückmeldungen wie hoch der Ct-Wert war und falls ja, wie erfolgt hier der Rückmeldeweg und wie waren im Einzelnen die Werte?
Ja, die Ct-Werte werden von den Laboren mit dem jeweiligen Befund übermittelt. Die Ct-Werte lagen jeweils zwischen 12 und >30. Die Übermittlung der Ct-Werte erfolgte anfangs nicht durch alle Labore, gehört nun aber zum Standard.
- werden auf Basis des Ct-Werts unterschiedliche Quarantänebestimmungen erlassen (z.B. für unterschiedliche Berufsgruppen)?
Bei der Festlegung der Infektionsschutzmaßnahmen handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Für die Beurteilung des Krankheitsverlaufes wird dabei auch der Ct-Wert herangezogen. In der Regel ist dieser Wert jedoch nur dann aussagekräftig, wenn mindestens 2 Ergebnisse der gleichen Person vorliegen um beurteilen zu können, ob die Viruslast abnehmend oder zunehmend ist.
Mit freundlichen Grüßen