PCR Test und Quarantäne

1. Ist es richtig, dass eine Quarantäne nicht automatisch nach 14 Tagen endet, sondern man sich sozusagen durch erneute Testung "gesund testen" lassen muss und sich die Quarantäne so hinauszögert? Wenn ja, fliesst jede erneute Testung eines bereits als positiv gemeldeten Menschen wieder in das Gesamtgeschehen der 7-Tages-Inzidenz mit ein? Präzise gefragt, wird ein einziger Mensch der positiv getestet wurde, durch erneute Testungen zu mehreren, gezählten Fällen?

2. Wird ein durch PCR-Testung positive getesteter Mensch einer zweiten PCR-Testung unterzogen, um sicherzugehen, dass er nicht falsch positiv ist?

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Isabel Vasconcelos
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Isabel Vasconcelos
Betreff
PCR Test und Quarantäne [#219594]
Datum
1. Mai 2021 15:00
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es richtig, dass eine Quarantäne nicht automatisch nach 14 Tagen endet, sondern man sich sozusagen durch erneute Testung "gesund testen" lassen muss und sich die Quarantäne so hinauszögert? Wenn ja, fliesst jede erneute Testung eines bereits als positiv gemeldeten Menschen wieder in das Gesamtgeschehen der 7-Tages-Inzidenz mit ein? Präzise gefragt, wird ein einziger Mensch der positiv getestet wurde, durch erneute Testungen zu mehreren, gezählten Fällen? 2. Wird ein durch PCR-Testung positive getesteter Mensch einer zweiten PCR-Testung unterzogen, um sicherzugehen, dass er nicht falsch positiv ist? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Isabel Vasconcelos Anfragenr: 219594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219594/
Mit freundlichen Grüßen Isabel Vasconcelos

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Isabel Vasconcelos
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage vom 01.05. habe ich bis heute leider noch keine Antwort erhalten.…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
Isabel Vasconcelos
Betreff
AW: PCR Test und Quarantäne [#219594]
Datum
24. Mai 2021 15:33
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage vom 01.05. habe ich bis heute leider noch keine Antwort erhalten. Daher rufe ich Sie nochmals in Erinnerung, in Erwartung einer baldigen Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Isabel Vasconcelos Anfragenr: 219594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219594/