Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Ist es richtig, dass bei PCR-Tests (Corona-Test) lediglich Nukleinsäure nachgewiesen wird und dies ein Fragment eines Virus nachweist? Wenn ja, dann ist dies doch kein Nachweis, dass ein infektiöser Erreger vorhanden oder die Person überhaupt ansteckend ist, oder?
Ist es richtig, dass der Test nicht validiert, also nicht geprüft und nicht zugelassen ist?
Wie hoch ist die Fehlerquote im PCR-Test im Bezug auf das neue sar-cov-2 Virus?
Wie Herr Spahn im Interview gesagt hat, sollte man ja aufpassen dass man nicht zu viel testet, nicht dass man bei Massenteste zum Schluß mehr falsch positive als tatsächlich positive Testergebnisse bekommt.
Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Josef Landgraf
Anfragenr: 195424
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