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PCR-Tests / Labore

Anfrage an: Gesundheitsamt Herne

eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat.
- liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Herne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PCR-Tests / Labore [#205767]
Datum
14. Dezember 2020 12:09
An
Gesundheitsamt Herne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Laboratorien zu die für sie die PCR-Testergebnisse durchführen. Idealerweise eine aus die die jeweilige Zahl an Tests die an das jeweilige Labor zugesendet wurden für jeden Monat. - liegen Ihnen nur Informationen zur Zahl aller Tests vor, die durch das Gesundheitsamt angeordnet werden, oder liegen auch Informationen der KV-Ärzte oder anderer Einrichtungen vor (siehe auch Antwort des LK Mettmann https://fragdenstaat.de/anfrage/pcr-tests-labore/)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205767/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Herne
Anfrage nach dem IFG NRW, PCR-Tests/ Labore Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreihe…
Von
Gesundheitsamt Herne
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW, PCR-Tests/ Labore
Datum
5. Januar 2021 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) wurde mir zur Beantwortung zugeleitet. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Gesundheit kann ich Ihnen nunmehr folgende Informationen zur Verfügung stellen: Die Stadt Herne hat im Zusammenhang mit der Auswertung von PCR-Tests bisher mit folgenden Einrichtungen zusammengearbeitet: Eurofins Laborbetriebsgesellschaft GmbH, Gelsenkirchen Labort Zotz klimas, Düsseldorf. Eine konkrete Anzahl der von Testungen pro Monat kann, aufgrund stark schwankender Fallzahlen, nicht benannt werden. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage des § 4 IFG NRW. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Zugang zu amtlichen Informationen nach § 5 Abs. 1 IFG NRW nur dann zu gewähren ist, wenn die Informationen bei der angefragten Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist in soweit nicht verpflichtet die gewünschten Informationen zu beschaffen, zu erstellen oder zu rekonstruieren. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.