PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer

Gibt es aktuell laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Luftfilter in den Räumen der Bundeswehr? Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesheers intern regelmäßig Zugang zu PCR- und Schnelltests? Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19 gibt es derzeit beim Bundesheer? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten angeordnet werden? Welche schriftlichen Anweisungen gibt es dazu aus dem Verteidigungsministerium?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es aktuell laufende HEPA-Luftfil…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer [#272302]
Datum
7. März 2023 10:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell laufende HEPA-Luftfilter oder vergleichbare Luftfilter in den Räumen der Bundeswehr? Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesheers intern regelmäßig Zugang zu PCR- und Schnelltests? Welche Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-19 gibt es derzeit beim Bundesheer? Gilt eine Maskenpflicht und/oder kann eine Maskenpflicht von Vorgesetzten angeordnet werden? Welche schriftlichen Anweisungen gibt es dazu aus dem Verteidigungsministerium?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272302/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V427 Betreff: In…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer [#272302]
Datum
9. März 2023 12:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V427 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. März 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V427 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer“ vom 07.03.2023 …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer [#272302]
Datum
12. April 2023 11:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer“ vom 07.03.2023 (#272302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer“ vom 07.03.2023 …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer [#272302]
Datum
12. April 2023 11:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer“ vom 07.03.2023 (#272302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V427 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
PCR-Tests, Maskenpflicht, Luftfilter für das Heer [#272302]
Datum
26. Mai 2023 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V427 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 7. März 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. März 2023 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Mit dem Auslaufen der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 hat BMVg die bislang flächendeckend geltenden Maßnahmen für den betrieblichen Arbeits- und Infektionsschutz aufgehoben. Somit besteht im Geschäftsbereich BMVg keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr. Für die Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Dienststellen des Geschäftsbereiches BMVg ist der jeweilige Dienststellenleiter verantwortlich. Er hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin individuelle Maßnahmen überall dort zu ergreifen, wo sie zum Arbeits- und Infektionsschutz der Beschäftigten erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen