PCR Tests zur Feststellung von SarsCov2 Infektionen
Viele Personen müssen aufgrund positiver PCR Tests in Quarantäne, was entscheidende finanzielle, psychische und rechtliche Folgen für Betriebe, Familien und Grundrechte hat. In meinem persönlichen Bekanntenkreis gab es einige positive Test, eine schwere Erkrankung bis hin zum Tod blieb bei allen aus, vielmehr blieben die meisten Fälle absolut symptomlos. Kürzlich erst bestätigte der Berliner Senat an den Abgeordneten Marcel Luthe, dass die PCR Testung nicht geeignet ist, um vermehrungsfähige Viren nachzuweisen. Ebenso zweifelte ein portugiesisches Gericht and der Aussagekraft wenn bei den PCR Test mehr als 35 Zyklen überschritten werden.
Ein relevanter Aspekt der PCR Testung ist hier die Spezifität, die Auskunft über die Falschpositivrate gibt. Kürzlich erst meldete der Münchner Merkur aus dem MVZ Augsburg 58 aus 60 Tests falsch positiv. Die Spezifität wird dabei entscheidend beeinflusst, ob die Labore auf 1 /2/3 Gensequenzen testen.
Ausgerechnet zum MVZ Augsburg ist bei Frag den Staat seit Juni eine Anfrage an das RKI offen, ob eine Positivmeldung bereits mit einer positiven Sequenz erfolgt, welche ggf. nicht Covid19 spezifisch ist.
Auch ein jüngster Bericht bei Heise legt nahe, dass einige Labors lediglich eine Sequenz testen für eine Positivmeldung.
Allerdings ist bei einer Testung auf nur eine Gensequenz die Spezifität am schlechtesten = die Falschpositivrate am höchsten.
In Anbetracht der Tatsache, dass ein geringerer Testumfang viel leichter Testpositive generiert, welche in Folge wieder 10/20/30/? Test von Kontaktpersonen erzeugen, könnte ein gewisser Interessenkonflikt bei Laboren vorliegen. Diese Praxis hat jedoch weitreichende Folgen für die Betroffen bzgl. ihrer Existenz und Grundrechte.
1. Welche Behörden überwachen die rund 190 Labore welche PCR Tests durchführen? Die massiven Folgen für die Bürger würden eine engmaschige Überwachung und höchste Standards der Qualitätssicherung erwarten lassen.
2. Gibt es eine verbindliche Richtlinie, dass mindestens auf 2 Gensequenzen gestestet werden muss? Bitte senden Sie diese zu, einschließlich einer Darlegung wie die Einhaltung überwacht wird.
3. Liegt eine Übersicht vor welche Tests die rund 190 Labore anwenden, auf wie viele + welche Gensequenzen gestestet wird, mit wie vielen Zyklen die PCR Tests laufen, Spezifität und Validierungstatus der Labore, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann?
4. Sind Ihnen bereits Ergebnisse des "INSTAND-Ringversuch (340) Virusgenom-Nachweis Coronaviren inkl. SARS-CoV-2 – Juni/Juli 2020" bekannt, eine Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt? Bitte nehmen Sie Stellung zum Stand der Qualitätssicherungsmaßnahmen der beteiligten Labore für die SARS-CoV-2 PCR Tests.
5. Die Stellungnahme zum Instand Ringversuch 340 erläutert, dass zur Bestimmung der analytischen Spezifität der einzelnen Teste definierte Studienbedingungen mit Mehrfachbestimmungen einer Vielzahl von Kontrollproben in den Laboratorien nötig wäre, welche Maßnahmen wurden bereits unternommen um diese sicherzustellen und wie sind die Ergebnisse? Bis zu welcher Spezifität dürfen Labore zur SARS-CoV-2 Testung teilnehmen?
6. Wie wird ausgeschlossen, dass private Labore einen Interessenkonflikt haben, bzgl. Meldung von positiven Ergebnissen (z.B. mit Testung nur einer Sequenz und damit schlechterer Spezifität) und damit viele Anschlusstestungen der Kontaktpersonen = Umsatz generieren?
7. Welche wissenschaftliche Begründung gibt es für den 7-Tagesinzidenzwert. Da der Wert die Testanzahl nicht berücksichtigt können sich o.g. Interessenkonflikte besonders negativ auswirken.
8. Welche Kosten wurden bis heute für PCR Tests ausgegeben und wie viel davon erfolgt auf Kosten der Steuerzahler + gesetzlich Versicherten?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. November 2020
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5. Januar 2021
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