PDVen 300, 102

PDV 300 Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (Ausgabe 2012)
PDV 102 Taktische Zeichen (Ausgabe 1995)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2015
  • Frist
    14. November 2015
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Nils Kraus
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: PDV 300 Ärztliche …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Nils Kraus
Betreff
PDVen 300, 102 [#11617]
Datum
14. Oktober 2015 21:39
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
PDV 300 Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (Ausgabe 2012) PDV 102 Taktische Zeichen (Ausgabe 1995)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Landesumweltinformationsgesetzes (LUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nils Kraus <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nils Kraus

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 15.10.2015 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.10.2015
Datum
3. November 2015 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
152,0 KB
Mit freundlichen Grüßen