Pe 6 - 112 / 14 A

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes mit dem Aktenzeichen Pe 6 112 / 14 A Lösung von einem Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen des Abkommens über eine Transatlantische Hansels- und Investitionspartnerschaft (Translatic Trade and Investment Partnership TTIP) -NfD -

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Pe 6 - 112 / 14 A [#14982]
Datum
3. Februar 2016 11:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes mit dem Aktenzeichen Pe 6 112 / 14 A Lösung von einem Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus im Rahmen des Abkommens über eine Transatlantische Hansels- und Investitionspartnerschaft (Translatic Trade and Investment Partnership TTIP) -NfD -
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pe 6 - 112 / 14 A" vom 03.02.2016 (#…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pe 6 - 112 / 14 A [#14982]
Datum
8. März 2016 04:11
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pe 6 - 112 / 14 A" vom 03.02.2016 (#14982) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 14982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in