Peeringverträge des KDVZ

Alle laufenden Verträge bezüglich Peerings mit Telekommunikationsanbietern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) IT-Kooperation Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Peeringverträge des KDVZ [#166995]
Datum
20. September 2019 19:01
An
Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) IT-Kooperation Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle laufenden Verträge bezüglich Peerings mit Telekommunikationsanbietern.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) IT-Kooperation Rheinland
Peeringverträge der KDVZ [#166995] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.09.2019. I…
Von
Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) IT-Kooperation Rheinland
Betreff
Peeringverträge der KDVZ [#166995]
Datum
16. Oktober 2019 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.09.2019. In der Sache können wir Ihnen mitteilen, dass die ITK Rheinland kein Peering im Einsatz hat. Entsprechend wurden auch keine Verträge über Peerings mit Telekommunikationsanbietern abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen