PEI Sicherheitsbericht zu Covid-19 Impfstoffen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Warum ist der letzte Sicherheitsbericht denn mittlerweile schon fast ein Jahr alt? Warum gibt es noch keinen neuen? Mich würde mal interessieren, wie sich die Anzahl der bestätigten Todesfälle und die tausenden von irreparablen Nebenwirkung durch die Impfung entwickelt haben! 1000 Dank schonmal im Voraus für eine zeitnahe Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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Andreas Rohne
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum ist der letzte Sicherheitsberic…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Andreas Rohne
Betreff
PEI Sicherheitsbericht zu Covid-19 Impfstoffen [#300723]
Datum
21. Februar 2024 11:48
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum ist der letzte Sicherheitsbericht denn mittlerweile schon fast ein Jahr alt? Warum gibt es noch keinen neuen? Mich würde mal interessieren, wie sich die Anzahl der bestätigten Todesfälle und die tausenden von irreparablen Nebenwirkung durch die Impfung entwickelt haben! 1000 Dank schonmal im Voraus für eine zeitnahe Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne Anfragenr: 300723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300723/ Postanschrift Andreas Rohne << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Rohne

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Paul-Ehrlich-Institut
GZ N0.05.02.05/0001#0350-0002 IFG 11/24 Rohne - Antwort Sehr geehrter Herr Rohne, vielen Dank für Ihre Anfrage. …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
GZ N0.05.02.05/0001#0350-0002 IFG 11/24 Rohne - Antwort
Datum
15. März 2024 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rohne, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei finden Sie das Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen