PEPPOL-Einführung in deutschen Behörden

Die EU hat im Jahre 2014 beschlossen, dass zukünftig alle Behörden die Beschaffungs- und Rechnungsdokumente über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) stellen bzw. entgegennehmen sollen.

Zunächst müssen alle Staaten dazu ein Konzept vorlegen, wie Sie die Einführung des PEPPOL-Standards im eigenen Land vornehmen werden und welche Bereiche die spätere Nutzung umfasst. Einige Länder wie bspw. England führen den neuen Standard bereits ein.

Da sich Deutschland bisher noch nicht konkreter geäußert hat, wie genau auf PEPPOL umgestellt werden soll und wie es genutzt werden soll, bitte ich Sie, mir genauere Informationen für meine Studienarbeit zur Verfügung zu stellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2015
  • Frist
    18. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die EU hat im Ja…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
PEPPOL-Einführung in deutschen Behörden [#10184]
Datum
16. Juni 2015 12:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die EU hat im Jahre 2014 beschlossen, dass zukünftig alle Behörden die Beschaffungs- und Rechnungsdokumente über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) stellen bzw. entgegennehmen sollen. Zunächst müssen alle Staaten dazu ein Konzept vorlegen, wie Sie die Einführung des PEPPOL-Standards im eigenen Land vornehmen werden und welche Bereiche die spätere Nutzung umfasst. Einige Länder wie bspw. England führen den neuen Standard bereits ein. Da sich Deutschland bisher noch nicht konkreter geäußert hat, wie genau auf PEPPOL umgestellt werden soll und wie es genutzt werden soll, bitte ich Sie, mir genauere Informationen für meine Studienarbeit zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zum EU-Projekt PEPPOL, das sich insbesondere Aspekten d…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: PEPPOL-Einführung in deutschen Behörden [#10184]
Datum
17. Juni 2015 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Fragen zum EU-Projekt PEPPOL, das sich insbesondere Aspekten der Standardisierung im Rahmen der elektronischen Auftragsvergabe (E-Vergabe) widmet und entsprechende Werkzeuge zur Verfügung stellen möchte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist grundsätzlich an einem offenen und transparenten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern interessiert. Leider haben Sie keine Telefonnummer für Rückfragen in Ihrer E-Mail angegeben. Ich bitte Sie daher ganz herzlich, mich zwischen Montag und Freitag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 0 30/18 615-6184 anzurufen. Mit PEPPOL beziehen Sie sich auf ein Projekt, zu dem Sie nahezu sämtliche relevanten Informationen unproblematisch im Internet finden oder bezüglich dessen Sie zum Beispiel die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Europäischen Kommission telefonisch oder per E-Mail gerne befragen können. Soweit unserem Haus eine Beantwortung Ihrer Fragen möglich ist, stehe ich Ihnen sehr gerne für ein Telefonat zur Verfügung. Auf diese Weise lässt sich am einfachsten klären, was Sie im Einzelnen zu PEPPOL wissen möchten. Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis betreffend den Regelungsgehalt der im April 2014 in Kraft getretenen neuen EU-Vergaberichtlinien vor. Eine Pflicht zur PEPPOL-Nutzung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zur Erarbeitung und Einreichung eines entsprechenden Nutzungskonzeptes ist hier jedenfalls nicht bekannt. Eine diesbezügliche Nachfrage meinerseits bei der Europäischen Kommission hat an unserem Kenntnisstand nichts geändert. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Mit freundlichen Grüßen