Permanentes Tierhaltungsverbot und Strafverfahren für Geven-Rabelink?

Anfrage an: Landkreis Stendal

Sehr geehrte Damen und Herren,

begründet durch die doch recht ausführliche Berichterstattung* zu den Zuständen bei der "Geven-Rabelink GbR" hätte ich gerne eine Auskunft bzw. Bestätigung, dass Marijke Rabelink und Koert Geven bzw den zwischenzeitlichen Inhaber und Sohn diese Paares Tim Geven das Tierhaltungs- und/oder -umgangsrecht permanent entzogen worden ist.
Also dass dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Personen in Sachsen-Anhalt bzw. deutschlandweit nie wieder mit Tieren zu tun haben werden.
Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob es sich nicht nur um eine temporäre Maßnahme handelt.

Und wurde ein Strafverfahren eingeleitet?
Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?

Hat der Betrieb mittlerweile wieder geöffnet?
Wenn ja, was habe die letzten tierschutzrechtlichen Kontrollen ergeben?

Ein postalischer Versand der Informationen ist nicht notwendig (unnötiger Aufwand und Kosten), es sei denn, dass es die einzige Möglichkeit ist, mir die angefragten Informationen zukommen zu lassen.
Wünschenswert ist die Ablage der gelieferten Informationen innerhalb dieser Anfrage, so dass sie öffentlich einsehbar bleibt.
Sofern das nicht möglich sein sollte, können Sie sie mir auch gerne digital (<<E-Mail-Adresse>>) zukommen lassen.
Sollte im Laufe der Abwicklung die Weitergabe meiner Kontaktdaten notwendig sein, stimme ich dem hiermit zu.

* u.A: https://www.youtube.com/watch?v=PZ03THd-G6I
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/milchviehbetrieb-wird-geschlossen-1014634

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: S…
An Landkreis Stendal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Permanentes Tierhaltungsverbot und Strafverfahren für Geven-Rabelink? [#227898]
Datum
6. September 2021 12:48
An
Landkreis Stendal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, begründet durch die doch recht ausführliche Berichterstattung* zu den Zuständen bei der "Geven-Rabelink GbR" hätte ich gerne eine Auskunft bzw. Bestätigung, dass Marijke Rabelink und Koert Geven bzw den zwischenzeitlichen Inhaber und Sohn diese Paares Tim Geven das Tierhaltungs- und/oder -umgangsrecht permanent entzogen worden ist. Also dass dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Personen in Sachsen-Anhalt bzw. deutschlandweit nie wieder mit Tieren zu tun haben werden. Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob es sich nicht nur um eine temporäre Maßnahme handelt. Und wurde ein Strafverfahren eingeleitet? Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung? Hat der Betrieb mittlerweile wieder geöffnet? Wenn ja, was habe die letzten tierschutzrechtlichen Kontrollen ergeben? Ein postalischer Versand der Informationen ist nicht notwendig (unnötiger Aufwand und Kosten), es sei denn, dass es die einzige Möglichkeit ist, mir die angefragten Informationen zukommen zu lassen. Wünschenswert ist die Ablage der gelieferten Informationen innerhalb dieser Anfrage, so dass sie öffentlich einsehbar bleibt. Sofern das nicht möglich sein sollte, können Sie sie mir auch gerne digital (<<E-Mail-Adresse>>) zukommen lassen. Sollte im Laufe der Abwicklung die Weitergabe meiner Kontaktdaten notwendig sein, stimme ich dem hiermit zu. * u.A: https://www.youtube.com/watch?v=PZ03THd-G6I https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/milchviehbetrieb-wird-geschlossen-1014634
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227898/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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