Persönliche Haftung von Behördenmitarbeitenden bzgl. Waffenlieferungen an Israel
Juristische Gutachten/Vermerke, welche sich zu der folgenden Frage einlassen:
"Sind Mitarbeitende des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welche Ausfuhrgenehmigungen für Waffenlieferungen bearbeiten, persönlich haftbar wegen Unterstützung von Kriegsverbrechen bzw. eines Völkermordes durch den belieferten Staat, sollten diese gerichtlich festgestellt werden?"
Hintergrund der Anfrage:
Beim Internationalen Gerichthof läuft das Verfahren Südafrika vs. Israel, in dem geklärt wird, ob die Handlungen Israels im Gaza-Streifen seit dem 07.10.2023 den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Der Internat. Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass der Vorwurf plausibel ist und der Prozess ins Hauptverfahren geht.
Es ist bekannt, dass verschiedene Staaten Israel weiterhin mit Waffen beliefern. In diesem Zusammenhang wird in UK aktuell von mehreren hundert Rechtsexpertinnen und -experten vertreten, dass weitere Waffenexporte selbst gegen die Völkermord-Konvention verstoßen und als Beihilfe gewertet werden könnten. (Vgl. https://www.reuters.com/world/uk/uk-judges-urge-government-halt-arms-sales-israel-2024-04-04/).
Mitarbeitende der in UK für Waffenexporte zuständigen Behörde fordern, Exportgenehmigungen nach Israel nicht mehr bearbeiten zu müssen. Sie fürchten, selbst persönlich juristisch belangt werden zu können, sollten Kriegsverbrechen oder gar ein Völkermord gerichtlich festgestellt werden. (Vgl. https://news.sky.com/story/civil-servants-threaten-to-stop-work-over-arms-sales-to-israel-13107895)
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Datum6. April 2024
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11. Mai 2024
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