Persönliche Haftung von Behördenmitarbeitenden bzgl. Waffenlieferungen an Israel

Juristische Gutachten/Vermerke, welche sich zu der folgenden Frage einlassen:

"Sind Mitarbeitende des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welche Ausfuhrgenehmigungen für Waffenlieferungen bearbeiten, persönlich haftbar wegen Unterstützung von Kriegsverbrechen bzw. eines Völkermordes durch den belieferten Staat, sollten diese gerichtlich festgestellt werden?"

Hintergrund der Anfrage:
Beim Internationalen Gerichthof läuft das Verfahren Südafrika vs. Israel, in dem geklärt wird, ob die Handlungen Israels im Gaza-Streifen seit dem 07.10.2023 den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Der Internat. Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass der Vorwurf plausibel ist und der Prozess ins Hauptverfahren geht.

Es ist bekannt, dass verschiedene Staaten Israel weiterhin mit Waffen beliefern. In diesem Zusammenhang wird in UK aktuell von mehreren hundert Rechtsexpertinnen und -experten vertreten, dass weitere Waffenexporte selbst gegen die Völkermord-Konvention verstoßen und als Beihilfe gewertet werden könnten. (Vgl. https://www.reuters.com/world/uk/uk-judges-urge-government-halt-arms-sales-israel-2024-04-04/).

Mitarbeitende der in UK für Waffenexporte zuständigen Behörde fordern, Exportgenehmigungen nach Israel nicht mehr bearbeiten zu müssen. Sie fürchten, selbst persönlich juristisch belangt werden zu können, sollten Kriegsverbrechen oder gar ein Völkermord gerichtlich festgestellt werden. (Vgl. https://news.sky.com/story/civil-servants-threaten-to-stop-work-over-arms-sales-to-israel-13107895)

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Juristische Gutachten/Vermerke, welch…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Persönliche Haftung von Behördenmitarbeitenden bzgl. Waffenlieferungen an Israel [#305187]
Datum
6. April 2024 00:03
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Juristische Gutachten/Vermerke, welche sich zu der folgenden Frage einlassen: "Sind Mitarbeitende des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welche Ausfuhrgenehmigungen für Waffenlieferungen bearbeiten, persönlich haftbar wegen Unterstützung von Kriegsverbrechen bzw. eines Völkermordes durch den belieferten Staat, sollten diese gerichtlich festgestellt werden?" Hintergrund der Anfrage: Beim Internationalen Gerichthof läuft das Verfahren Südafrika vs. Israel, in dem geklärt wird, ob die Handlungen Israels im Gaza-Streifen seit dem 07.10.2023 den Tatbestand des Völkermordes erfüllen. Der Internat. Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass der Vorwurf plausibel ist und der Prozess ins Hauptverfahren geht. Es ist bekannt, dass verschiedene Staaten Israel weiterhin mit Waffen beliefern. In diesem Zusammenhang wird in UK aktuell von mehreren hundert Rechtsexpertinnen und -experten vertreten, dass weitere Waffenexporte selbst gegen die Völkermord-Konvention verstoßen und als Beihilfe gewertet werden könnten. (Vgl. https://www.reuters.com/world/uk/uk-judges-urge-government-halt-arms-sales-israel-2024-04-04/). Mitarbeitende der in UK für Waffenexporte zuständigen Behörde fordern, Exportgenehmigungen nach Israel nicht mehr bearbeiten zu müssen. Sie fürchten, selbst persönlich juristisch belangt werden zu können, sollten Kriegsverbrechen oder gar ein Völkermord gerichtlich festgestellt werden. (Vgl. https://news.sky.com/story/civil-servants-threaten-to-stop-work-over-arms-sales-to-israel-13107895)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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