Persönliches Budget / Arbeitgebermodell / Zielvereinbarungen

Bei Persönlichen Budgets, die im Arbeitgebermodell (Eingliederungshilfe) umgesetzt werden, werden zwischen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und den Budgetnehmern Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

1) Sind die aktuell (April 2023) abgeschlossenen Zielvereinbarungen inhaltlich identisch mit der 2015 vom LVR vorgelegten Muster-Zielvereinbarung, die auf https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/11E6C9073950A30DC1257EEB003FA9DC/$file/Vorlage14_837.pdf veröffentlicht ist?

2) FALLS NEIN
bitte ich um Vorlage der heute (April 2023) aktuellen Version über die Website frag-den-staat.de.

3) Wird eine Überarbeitung der aktuell verwendeten Zielvereinbarung in Erwägung gezogen oder wird sie intern bereits bearbeitet?

FALLS JA:
3.1) Welche bisher geregelten Punkte sollen wie geändert werden?
3.2) Welche neuen Regelungen sollen aufgenommen werden?
3.3) Ab wann ist mit einer neuen Zielvereinbarung zu rechnen?
3.4) Sollen bisher bestehende Zielvereinbarungen dann auf die neue Zielvereinbarung umgestellt werden? Falls ja: wie und wann?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Persönliches Budget / Arbeitgebermodell / Zielvereinbarungen [#275187]
Datum
8. April 2023 17:12
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei Persönlichen Budgets, die im Arbeitgebermodell (Eingliederungshilfe) umgesetzt werden, werden zwischen dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und den Budgetnehmern Zielvereinbarungen abgeschlossen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Sind die aktuell (April 2023) abgeschlossenen Zielvereinbarungen inhaltlich identisch mit der 2015 vom LVR vorgelegten Muster-Zielvereinbarung, die auf https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/11E6C9073950A30DC1257EEB003FA9DC/$file/Vorlage14_837.pdf veröffentlicht ist?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) FALLS NEIN << Antragsteller:in >> bitte ich um Vorlage der heute (April 2023) aktuellen Version über die Website frag-den-staat.de.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 3) Wird eine Überarbeitung der aktuell verwendeten Zielvereinbarung in Erwägung gezogen oder wird sie intern bereits bearbeitet?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> FALLS JA: << Antragsteller:in >> 3.1) Welche bisher geregelten Punkte sollen wie geändert werden?<< Antragsteller:in >> 3.2) Welche neuen Regelungen sollen aufgenommen werden?<< Antragsteller:in >> 3.3) Ab wann ist mit einer neuen Zielvereinbarung zu rechnen?<< Antragsteller:in >> 3.4) Sollen bisher bestehende Zielvereinbarungen dann auf die neue Zielvereinbarung umgestellt werden? Falls ja: wie und wann?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Persönliches Budget / Arbeitgebermodell / …
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Persönliches Budget / Arbeitgebermodell / Zielvereinbarungen [#275187]
Datum
13. Mai 2023 11:09
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Persönliches Budget / Arbeitgebermodell / Zielvereinbarungen“ vom 08.April 2023 haben Sie bisher leider noch nicht geantwortet. Da die gesetzlich vorgeschriebene Antwort-Frist gestern (13.Mai) abgelaufen ist, bitte ich nunmehr um umgehende Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
Kein Nachrichtentext
Von
Landschaftsverband Rheinland
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Betreff
Datum
15. Mai 2023 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Landschaftsverband Rheinland
Ihre Anfrage vom 08.04.2023; Anfragenummer: 275187 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre in der o.g. Anfra…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.04.2023; Anfragenummer: 275187
Datum
15. Mai 2023 12:02
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre in der o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: 1) Sind die aktuell (April 2023) abgeschlossenen Zielvereinbarungen inhaltlich identisch mit der 2015 vom LVR vorgelegten Muster-Zielvereinbarung, die auf https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/11E6C9073950A30DC1257EEB003FA9DC/$file/Vorlage14_837.pdf veröffentlicht ist? Die von Ihnen zitierte Muster-Zielvereinbarung wurde der politischen Vertretung 2015 zur Kenntnis gegeben und entsprach der damaligen Rechtslage. Sie wurde und wird laufend an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Die Antwort auf Ihre erste Fragelautet daher nein. Ergänzend zu Ihrer Einleitung: Zielvereinbarungen sind nicht nur bei Persönlichen Budgets im Arbeitgebermodell, sondern bei allen Persönlichen Budgets, mit Ausnahme der Fälle des § 29 Absatz 4 Satz 3 SGB IX, abzuschließen. 2) FALLS NEIN bitte ich um Vorlage der heute (April 2023) aktuellen Version über die Website frag-den-staat.de. Sie befindet sich auch im Dateianhang. 3) Wird eine Überarbeitung der aktuell verwendeten Zielvereinbarung in Erwägung gezogen oder wird sie intern bereits bearbeitet? Wie bereits erwähnt, wird die Muster-Zielvereinbarung laufend an das Gesetz und die Rechtsprechung angepasst. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine Zielvereinbarung gem. § 29 Abs. 4 SGB IX immer zwischen dem Leistungsträger und den Leistungsberechtigten individuell abgeschlossen wird. Die Muster-Zielvereinbarung stellt dabei sicher, dass die Regelungen des § 29 Abs. 4 SGB IX enthalten sind. FALLS JA: 3.1) Welche bisher geregelten Punkte sollen wie geändert werden? 3.2) Welche neuen Regelungen sollen aufgenommen werden? 3.3) Ab wann ist mit einer neuen Zielvereinbarung zu rechnen? 3.4) Sollen bisher bestehende Zielvereinbarungen dann auf die neue Zielvereinbarung umgestellt werden? Falls ja: wie und wann? Zu 3.1)-3.3): Aktuell werden die Auswirkungen des Urteils B 8 SO 9/19 R des Bundessozialgerichtes und des Urteils S 4 SO 1743/22 des Sozialgerichtes Reutlingen auf § 29 Absatz 4 Satz 8 SGB IX geprüft und Fragen, die sich aus der Praxis der so genannten Budgetverwaltung ergeben, geprüft. Welche neuen Regelungen erforderlich sind, kann erst nach Abschluss dieser Prüfung gesagt werden. Änderungen machen ggf. Abstimmungen mit den übrigen Trägern der Eingliederungshilfe auf Bundesebene erforderlich, weshalb eine Einschätzung, wann eine neue Zielvereinbarung angewandt wird, seriös nicht abgegeben werden kann. Zu 3.4): Dem Landschaftsverband Rheinland ist sehr viel an Verlässlichkeit gegenüber den Leistungsberechtigten gelegen. Soweit dies rechtlich möglich ist werden deshalb Zielvereinbarungen bei Änderungsbedarf erst nach Ablauf der Laufzeit einer Zielvereinbarung umgestellt. D.h. bestehende Zielvereinbarungen werden nur dann umgestellt, wenn dies im laufenden Zeitraum erforderlich ist. Ob dies nach Nr. 7.2 oder Nr. 8.1 der Zielvereinbarung geschieht ist im Einzelfall und anhand der notwendigen Änderungen zu prüfen. In jedem Fall wird aber sichergestellt, dass der Bedarf der Leistungsberechtigten aus dem Persönlichen Budget nahtlos gedeckt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 08.04.2023; Anfragenummer: 275187 [#275187] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank fü…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.04.2023; Anfragenummer: 275187 [#275187]
Datum
15. Mai 2023 15:54
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275187/

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