Personal in der Verkehrsüberwachung

Anfrage an: Stadt Braunschweig

1. Wie viele Mitarbeitende sind in Braunschweig im Außendienst für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig?
2. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten erfolgen die Kontrollen des ruhenden Verkehrs?
3. Wie viele Mitarbeitende sind in Braunschweig im Außendienst für die Überwachung des bewegten Verkehrs zuständig?
4. Wie viele mobile und wie viele teilstationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ("Blitzer") sind in Braunschweig im Einsatz?
5. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten erfolgen Kontrollen des bewegten Verkehrs?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personal in der Verkehrsüberwachung [#303918]
Datum
23. März 2024 13:36
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Mitarbeitende sind in Braunschweig im Außendienst für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig? 2. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten erfolgen die Kontrollen des ruhenden Verkehrs? 3. Wie viele Mitarbeitende sind in Braunschweig im Außendienst für die Überwachung des bewegten Verkehrs zuständig? 4. Wie viele mobile und wie viele teilstationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ("Blitzer") sind in Braunschweig im Einsatz? 5. An welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten erfolgen Kontrollen des bewegten Verkehrs?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303918/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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