Personal Staatsbibliothek

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Andeutungen des Bibliothekspersonals im Blog der Staatsbibliothek (https://blog.sbb.berlin/servicezeiten-buecherausgabe-service-hours-issue-desk/#comment-80746) hat sich die Personalsituation mit der Pandemie verändert. Ich bitte Sie, mir Auskunft darüber zu geben, wie viele Personen vor der Pandemie (vor zwei Jahren), während der Pandemie (vor einem Jahr) sowie jetzt als Personal in der Staatsbibliothek tätig waren.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Andeutungen des Bibliothekspersonals im Blog der…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personal Staatsbibliothek [#232536]
Datum
8. November 2021 09:38
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach Andeutungen des Bibliothekspersonals im Blog der Staatsbibliothek (https://blog.sbb.berlin/servicezeiten-buecherausgabe-service-hours-issue-desk/#comment-80746) hat sich die Personalsituation mit der Pandemie verändert. Ich bitte Sie, mir Auskunft darüber zu geben, wie viele Personen vor der Pandemie (vor zwei Jahren), während der Pandemie (vor einem Jahr) sowie jetzt als Personal in der Staatsbibliothek tätig waren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232536/
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Kein Nachrichtentext
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Via
Upload
Betreff
Datum
3. Dezember 2021 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sehr Antragsteller/in mit Blick auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 08. November 2021 übe…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
RE: Personal Staatsbibliothek [#232536]
Datum
7. Dezember 2021 14:04
Status
Sehr Antragsteller/in mit Blick auf Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 08. November 2021 übersenden wir Ihnen anbei den Bescheid mit der von Ihnen begehrten Auskunft. Mit freundlichen Grüßen