Personalaufstockung Faires Parken

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wurde im Zuge der Umsetzung des Fairen Parkens ab dem Jahr 2019 eigentlich das Personal bei den Kontrollen aufgestockt?

Denn erstaunlicherweise haben die Kontrollen ja extrem schnell gewirkt, obwohl alle Fragen nach einem Mehr an Kontrolle vorher immer mit folgendem Standardtext beantwortet wurden.

"Im gesamten Stadtgebiet sind mehr als eintausend Plätze und Straßen je nach
Lage mehr oder weniger zu kontrollieren.

Die Kontrollfahrten erfolgen weiterhin im Rahmen unserer
personellen Möglichkeiten. Überwachungen rund um die Uhr sind nicht möglich
und der Gemeindliche Vollzugsdienst kann auch nicht immer gerade dann vor
Ort sein, wenn es gerade wünschenswert wäre. Das gilt für das ganze
Stadtgebiet."

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde im …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalaufstockung Faires Parken [#135097]
Datum
28. April 2019 17:19
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde im Zuge der Umsetzung des Fairen Parkens ab dem Jahr 2019 eigentlich das Personal bei den Kontrollen aufgestockt? Denn erstaunlicherweise haben die Kontrollen ja extrem schnell gewirkt, obwohl alle Fragen nach einem Mehr an Kontrolle vorher immer mit folgendem Standardtext beantwortet wurden. "Im gesamten Stadtgebiet sind mehr als eintausend Plätze und Straßen je nach Lage mehr oder weniger zu kontrollieren. Die Kontrollfahrten erfolgen weiterhin im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten. Überwachungen rund um die Uhr sind nicht möglich und der Gemeindliche Vollzugsdienst kann auch nicht immer gerade dann vor Ort sein, wenn es gerade wünschenswert wäre. Das gilt für das ganze Stadtgebiet." Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >>

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Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an das Ordnungs- und Bürgeramt weitergeleitet. …
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: Personalaufstockung Faires Parken [#135097]
Datum
7. Mai 2019 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an das Ordnungs- und Bürgeramt weitergeleitet. Wir können Ihnen dazu mitteilen, dass im Rahmen der Umsetzung des Fairen Parkens kein zusätzliches Kontrollpersonal beim Gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Karlsruhe eingestellt wurde. Die entsprechenden Kontrollen werden im Rahmen der normalen Überwachungstätigkeiten im ruhenden Verkehr durch unsere Mitarbeitenden durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen