Personalausfall in Kindertageseinrichtungen

Sie bieten auf Ihrem Internetauftritt einen Fragebogen "Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) -- Meldung zum Ausfall von Personal und damit verbundenen Maßnahmen" an.
Bitte schicken Sie mir die Daten der gemeldeten Ereignisse in maschinenlesbarem Format als Liste. Die Angaben zur meldenden Person sind nicht von Interesse. Bitte senden Sie mir die Daten für den Zeitraum ab 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Si…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalausfall in Kindertageseinrichtungen [#293442]
Datum
27. November 2023 06:56
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie bieten auf Ihrem Internetauftritt einen Fragebogen "Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) -- Meldung zum Ausfall von Personal und damit verbundenen Maßnahmen" an. Bitte schicken Sie mir die Daten der gemeldeten Ereignisse in maschinenlesbarem Format als Liste. Die Angaben zur meldenden Person sind nicht von Interesse. Bitte senden Sie mir die Daten für den Zeitraum ab 2021.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293442/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie das Antwortschreiben zur Ihrem Antrag nach § 5 Abs. …
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Personalausfall in Kindertageseinrichtungen [#293442]
Datum
6. Dezember 2023 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie das Antwortschreiben zur Ihrem Antrag nach § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zusendung der Personalausfalldaten für den Zeitraum ab 2021. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Um die Interessen der jeweiligen Träger…
An Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Personalausfall in Kindertageseinrichtungen [#293442]
Datum
16. Dezember 2023 11:15
An
Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Antwort. Um die Interessen der jeweiligen Trägerinnen zu waren, entfernen Sie bitte alle Informationen aus den Daten die einen Rückschluss auf den Träger oder die konkrete Einrichtung zulassen. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Telefonnummer, Ansprechperson. Die Einrichtungen oder Träger können in der Liste z.B. mit einer Nummer anonymisiert werden. Vielen Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293442/

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Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie aufgrund Ihres Antrags vom 27. November 2023, modifizi…
Von
Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Personalausfall in Kindertageseinrichtungen [#293442]
Datum
20. Dezember 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie aufgrund Ihres Antrags vom 27. November 2023, modifiziert am 16. Dezember 2023, eine Zusammenstellung der Daten zu den Personalausfallmeldungen bezüglich Tageseinrichtungen für Kinder nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII aggregiert auf der Ebene der Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes Rheinland. Die Übermittlung erfolgt aufgrund der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 c DSGVO (Übermittlung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Grundlage ist Ihr Antrag nach § 5 Abs. 1 IFG NRW. Gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW habe ich im Rahmen von Anträgen nach dem IFG NRW die Geheimhaltungsinteressen Dritter zu wahren. Grundsätzlich darf aus veröffentlichten Daten keine Rückverfolgbarkeit auf eine einzelne Kita/einen einzelnen Träger möglich sein. Die Übermittlung der Daten erfolgt deswegen in Form einer zusammenfassenden Übersicht. Die Auswertungsgebiete sind von der Größe her so gewählt, dass aufgrund der Vielzahl der Meldungen keine Rückschlüsse auf einzelne Träger und Einrichtungen möglich sind. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Hinweise zur Nutzung der Meldedaten. Mit freundlichen Grüßen