Personalausweis für Staatenlose

den Auszug aus dem BGBL von 1976 Teil II ausgegeben am 22. April 1976
den Artikel 27 zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28.September 1954 über die Rechtstellung der Staatenlosen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Auszug aus dem BGBL von 1976 Teil…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalausweis für Staatenlose [#301820]
Datum
3. März 2024 18:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Auszug aus dem BGBL von 1976 Teil II ausgegeben am 22. April 1976 den Artikel 27 zum Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28.September 1954 über die Rechtstellung der Staatenlosen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301820/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage verweise ich auf die Seite https://www.bgbl.de , die dur…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Personalausweis für Staatenlose [#301820]#824
Datum
4. März 2024 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage verweise ich auf die Seite https://www.bgbl.de , die durch den Bundesanzeiger Verlag betrieben wird. Auf dieser Webseite können Sie alle Ausgaben des Bundesgesetzblatts von 1949 bis 2022 einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalausweis für Staatenlose“ vom 03.03.2024 (#301820) wurde vo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Personalausweis für Staatenlose [#301820]#824 [#301820]
Datum
6. April 2024 20:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalausweis für Staatenlose“ vom 03.03.2024 (#301820) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. ihre Antwort entbährt jeglicher Anstand auf meine Anfrage zu antworten. Eine Antwort im Bezug zum BGBL zu beantworten ist fadenscheinig da Sie mir direkt geben können und sollten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#824 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Unterlagen sind z.B. unter den …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Personalausweis für Staatenlose [#301820] (28#824)
Datum
8. April 2024 08:30
Status
ZII4.13002/28#824 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Unterlagen sind z.B. unter den nachfolgenden Links frei zugänglich. Ein Anspruch auf Übersendung entsprechender Unterlagen besteht nach § 9 Abs. 3 IFG nicht. Danach kann der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen, wie z.B. dem Internet, beschaffen kann. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27II_1976_22_inhaltsverz%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl276s0473.pdf%27%5D__1712556140625 https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-Rechtsstellung-Staatenlosigkeit-Pocket_2015.pdf https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/505430/internationale-instrumente-zum-schutz-von-staatenlosen/ Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung sicherstellen, dass sich der Aufwand für Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.. Mit freundlichen Grüßen