Personalausweise für trans* Personen Hauptsächlich 1960-1964

Zwischen 1960-1964 gab es eine breite schriftliche Behörderliche Debatte über die Ausstellung von Personalausweisen für "Transvestiten". Die Einzelnen Bundesländer schickten ausführliche Argumentationen an den Bundesminister des Inneren. Beispielsweise Hamburg unter den Aktenzeichen A 25/17.15-44/1 (260.51-2,12) am 28.03.1964. Rheindland-Pfalz am 17.07.1964 unter den Aktenzeichen 405 - 28/3 405 -00. Oder Aktenzeichen I O 3 - 13 -40.371 aus Bayern. Auch nach 1964 gibt es hierzu Behördliche Schriften an das Bundesministerium des Inneren über dieses Thema. Bitte senden sie mir Alle Schriftlichen Dokumente und Korrespondenzen zu diesem Thema zu. In diesen Dokumenten ist vielfach die Rede von der Frage nach "Lichtbilder von Transvestiten". All diese oben genannten Schriftsätze hat auch Ihr Ministerium bekommen.

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  • Datum
    21. April 2024
  • Frist
    24. Mai 2024
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwischen 1960-1964 gab es ein…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalausweise für trans* Personen Hauptsächlich 1960-1964 [#306915]
Datum
21. April 2024 10:51
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischen 1960-1964 gab es eine breite schriftliche Behörderliche Debatte über die Ausstellung von Personalausweisen für "Transvestiten". Die Einzelnen Bundesländer schickten ausführliche Argumentationen an den Bundesminister des Inneren. Beispielsweise Hamburg unter den Aktenzeichen A 25/17.15-44/1 (260.51-2,12) am 28.03.1964. Rheindland-Pfalz am 17.07.1964 unter den Aktenzeichen 405 - 28/3 405 -00. Oder Aktenzeichen I O 3 - 13 -40.371 aus Bayern. Auch nach 1964 gibt es hierzu Behördliche Schriften an das Bundesministerium des Inneren über dieses Thema. Bitte senden sie mir Alle Schriftlichen Dokumente und Korrespondenzen zu diesem Thema zu. In diesen Dokumenten ist vielfach die Rede von der Frage nach "Lichtbilder von Transvestiten". All diese oben genannten Schriftsätze hat auch Ihr Ministerium bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306915/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Sie haben sich mit I…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Personalausweise für trans* Personen Hauptsächlich 1960-1964 [#306915]
Datum
26. April 2024 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Sie haben sich mit Ihrem Schreiben mit der Bitte um Übermittlung von Dokumenten ab 1960 zum Thema "Personalausweise für "Transvestiten" /Lichtbilder von "Transvestiten" an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gewandt. Die Aufbewahrung von Schriftgut erfolgt entsprechend der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen (ThürAufbewRL). Anfragen bzw. Schriftverkehr mit datenschutzrechtlichem Bezug sind demnach 3 Jahre aufzubewahren. Bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 21. April 2024 teile ich Ihnen mit, dass für diesen Zeitraum keine Dokumente mit dem von Ihnen angegebenen Betreff im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorliegen. Sollten Sie Dokumente des Bundesministerium des Innern (BMI) erlangen wollen, so bitte ich Sie sich an das BMI zu wenden, da dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Dritten gegenüber eine Verfügungsbefugnis hierüber nicht zusteht. Für diese Informationen werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen