Personaldecke Verkehrsbetrieb

Anfrage an: AKN Eisenbahn GmbH

1. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen sind in der EVU-Sparte beschäftigt?

2. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen im Moment für die Umläufe auf der A1, A2 und der A3 an Wochenenden benötigt werden? (falls möglich und diese nicht miteinander verknüpft sind, aufgeschlüsselt nach Linie)

3. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen werden ab dem 2. Bauabschnitt der A1 und dem folgenden Linientausch der A1 und A2 auf allen Linien notwendig sein?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
  • 0 Follower:innen
Oliver Schramm
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Triebfahrzeugführer*inne…
An AKN Eisenbahn GmbH Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Personaldecke Verkehrsbetrieb [#284369]
Datum
21. Juli 2023 10:51
An
AKN Eisenbahn GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen sind in der EVU-Sparte beschäftigt? 2. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen im Moment für die Umläufe auf der A1, A2 und der A3 an Wochenenden benötigt werden? (falls möglich und diese nicht miteinander verknüpft sind, aufgeschlüsselt nach Linie) 3. Wie viele Triebfahrzeugführer*innen werden ab dem 2. Bauabschnitt der A1 und dem folgenden Linientausch der A1 und A2 auf allen Linien notwendig sein?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 284369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284369/ Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
AKN Eisenbahn GmbH
Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme am 21.07.2023. Ihr Anliegen ist derzeit noch bei…
Von
AKN Eisenbahn GmbH
Betreff
Zwischenbescheid Personaldecke Verkehrsbetrieb [#284369]
Datum
31. Juli 2023 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme am 21.07.2023. Ihr Anliegen ist derzeit noch bei der Fachabteilung in Bearbeitung und wir kommen wieder auf Sie zurück. Freundliche Grüße

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AKN Eisenbahn GmbH
Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne möchten wir Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fr…
Von
AKN Eisenbahn GmbH
Betreff
AW: Personaldecke Verkehrsbetrieb [#284369]
Datum
15. August 2023 11:42
Status
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Sehr geehrter Herr Schramm, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne möchten wir Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen im Rahmen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) und des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Auskunft geben. Die AKN fällt nicht hierunter, denn sie ist keine juristische Person des öffentlichen Rechts. Uns sind nicht die Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen. Wir handeln privatrechtlich und nicht als Hoheitsträger. Aufgrund dieser Rechtslage sehen wir uns leider nicht in der Lage, die von Ihnen angeforderten Informationen bereitzustellen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Information weiterhilft und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße