Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Übersicht der Personalentwicklung des hauptamtlichen Personals des Amtes für Feuerschutz und Rettungsdienst der vergangenen fünf Jahre zu. Bitte geben Sie neben der Gesamtzahl der Beschäftigten dabei für jedes Jahr die Anzahl der Abgänge und der Gründe für die Abgänge (Pension/ Rente; eigene Kündigung; Versetzung zu anderer Behörde/öffentlicher Einrichtung aus eigenem Wunsch; Kündigung/Versetzung durch Stadt Troisdorf; Ausscheiden auf Grund dauerhafter arbeits-/dienstunfähigkeit; Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses), sowie die Anzahl der Zugänge jeweils aufgeschlüsselt nach Beamten und tariflich Beschäftigten, soweie nach Möglichkeit nach Geschlechtern getrennt an.
Sollten Teile der Angaben aus Gründen nicht für die öffentliche Einsichtnahme bestimmt sein, ignorieren Sie bitte diese Angaben und geben Sie nur die öffentlich zugänglichen Angaben an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 238853
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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