Personalgewinnung und -bindung JuristInnen

Mit Auskünften vom 25.05.23, 11.12.23, 17.01.24 teilte das Bundesministerium für Verteidigung über FragdenStaat mit, dass in den Jahren 2021 bis 2023 nach dem folgenden Schlüssel 353 VolljuristInnen, davon 8 (d.h. 2,27%) mit überdurchschnittlichen Examina eingestellt wurden:

2021: 121, davon 3 mit Doppelprädikat
2022: 123, davon 1 mit Doppelprädikat
2023: 109, davon 4 mit Doppelprädikat

1. Wie ist der im Vergleich mit der Gesamtzahl der JuristInnen geringe Anteil der überdurchschnittlich qualifizierten JuristInnen zu erklären?

2. Wie viele dieser 353 JuristInnen gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an?

3. Wie viele der 8 Einstellungen mit Doppelprädikat gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2024
  • Frist
    2. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Carsten Eisenblätter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Auskünften vom 25.05.23, 11.12.23…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Carsten Eisenblätter
Betreff
Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
31. Januar 2024 14:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Auskünften vom 25.05.23, 11.12.23, 17.01.24 teilte das Bundesministerium für Verteidigung über FragdenStaat mit, dass in den Jahren 2021 bis 2023 nach dem folgenden Schlüssel 353 VolljuristInnen, davon 8 (d.h. 2,27%) mit überdurchschnittlichen Examina eingestellt wurden: 2021: 121, davon 3 mit Doppelprädikat 2022: 123, davon 1 mit Doppelprädikat 2023: 109, davon 4 mit Doppelprädikat 1. Wie ist der im Vergleich mit der Gesamtzahl der JuristInnen geringe Anteil der überdurchschnittlich qualifizierten JuristInnen zu erklären? 2. Wie viele dieser 353 JuristInnen gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an? 3. Wie viele der 8 Einstellungen mit Doppelprädikat gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Eisenblätter Anfragenr: 298877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298877/ Postanschrift Carsten Eisenblätter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Eisenblätter
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Inf…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
2. Februar 2024 10:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Januar 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Eisenblätter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Januar 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V687 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Eisenblätter
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalgewinnung und -bindung JuristInnen“ vom 31.01.2024 (#29887…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Carsten Eisenblätter
Betreff
AW: Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
4. März 2024 10:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalgewinnung und -bindung JuristInnen“ vom 31.01.2024 (#298877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Eisenblätter
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Informa…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
7. März 2024 15:58
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Januar 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Eisenblätter, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Januar 2024 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Eisenblätter
Guten Tag << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalgewinnung und -bindung JuristInnen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Carsten Eisenblätter
Betreff
AW: Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
9. April 2024 21:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalgewinnung und -bindung JuristInnen“ vom 31.01.2024 (#298877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Eisenblätter

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Informa…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Personalgewinnung und -bindung JuristInnen [#298877]
Datum
19. April 2024 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V687 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Januar 2024 (s.u.) Sehr geehrter Herr Eisenblätter, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Januar 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen: Zu Frage 1): Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist hier nicht eröffnet, da die Frage nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Hintergrundinformationen zu einem bestimmten Sachverhalt. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches nur den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Eine Beantwortung kann daher nicht auf Grundlage des IFG erfolgen. Im Rahmen einer Bürgeranfrage kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen: Die Einstellung von Juristinnen und Juristen in den Geschäftsbereich des BMVg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Rückgriff auf die jeweiligen Bewerbendenpotentiale. Zu Frage 2: Wie viele der [in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eingestellten] 353 JuristInnen gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an? Von den in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eingestellten Volljuristinnen und Volljuristen gehören derzeit 337 dem Geschäftsbereich des BMVg an. Zu Frage 3: Wie viele der 8 Einstellungen mit Doppelprädikat gehören heute noch dem Geschäftsbereich BMVg an? Von den in den Jahren 2021, 2022 und 2023 eingestellten Volljuristinnen und Volljuristen mit Doppelprädikat gehören derzeit sieben dem Geschäftsbereich des BMVg an. Mit freundlichen Grüßen