Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020

Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aus den Jahren 2015 und 2020 (falls nicht vorhanden: 2016 und 2021)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Personalkostensät…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020 [#238488]
Datum
22. Januar 2022 19:10
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen aus den Jahren 2015 und 2020 (falls nicht vorhanden: 2016 und 2021)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238488/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wir…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020 [#238488]
Datum
3. März 2022 09:49
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020“ vom 22.01.2022 (#238488) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Sie haben die Frist überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Finanzen
Nur per E-Mail V B 5 - O 1319/22/10030 Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Auf beiliegenden Besche…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020
Datum
3. März 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Nur per E-Mail V B 5 - O 1319/22/10030 Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Auf beiliegenden Bescheid vom 25. Januar 2022 wird verwiesen. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte*r Frau/Herr Schiffl, vielen Dank für Ihren Bescheid vom 25.01.2022, den ich leider unbearbeitet abge…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen 2015 und 2020 [#238488]
Datum
3. März 2022 11:29
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte*r Frau/Herr Schiffl, vielen Dank für Ihren Bescheid vom 25.01.2022, den ich leider unbearbeitet abgelegt habe. Die Personalkostensätze habe ich inzwischen auf Ihrer Homepage gefunden. Aus irgendeinem Grund hatte die Google-Suche seinerzeit kein sinnvolles Ergebnis geliefert. Danke für die Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238488/