Personalstunden Informationsfreiheit

Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Tiziana Saab
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Pers…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Tiziana Saab
Betreff
Personalstunden Informationsfreiheit [#259317]
Datum
19. September 2022 15:40
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personalstunden hat Ihre Behörde in den Jahren 2021 und 2022 jeweils geplant und wie viele tatsächlich besetzt für den Bereich Informationsfreiheit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab Anfragenr: 259317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259317/ Postanschrift Tiziana Saab << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tiziana Saab
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Personalstunden Informationsfreiheit [#259317]
Datum
19. September 2022 15:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei uns werden keine Personalstunden erfasst, sondern Stelle…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
LIFG-Anfrage - Personalstunden Informationsfreiheit [#259317] 0221.4-16 /134
Datum
14. Oktober 2022 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Saab, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei uns werden keine Personalstunden erfasst, sondern Stellen(anteile). Für Beamtinnen und Beamte des Landes gilt eine regelmäßige Arbeitszeit von 41 Stunden, für Angestellte von 39,5 Stunden. Der Abteilung Informationsfreiheit waren im Jahr 2021 3,15 Stellen und im Jahr 2022 3,2 Stellen zugeordnet. Diese waren durchgehend besetzt. Damit stehen für die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg in der Woche rund 130,2 (2022; 2021: 128,2) Stunden zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen