Personelle Maßnahmen wegen Grundrechtsüberscheitung beim G20 Gipfel 2017

Anfrage an: Polizei Hamburg

Am 4.5.2022 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg über eine Klage wegen des Polizeieinsatzes gegen das Antikapitalistische Camp während des G20 Gipfels am 2. Juli 2017 auf der Halbinsel Entenwerder (Rothenburgsort) entschieden.

Gegen dieses Urteil legte die Polizei zunächst Berufung ein. Die Berufung wurde jetzt ohne Begründung zurückgenommen, so berichtet die Mopo:

https://www.mopo.de/hamburg/politik/g20-urteil-rechtskraeftig-polizei-haette-protestcamp-nicht-raeumen-duerfen/

In dem Urteil wurde festgestellt, dass die Polizei gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat. Das ist ja ein hohes Gut.

Das hat ja sicherlich auch Auswirkungen innerhalb der Polizei, damit man die Gesetze das nächste mal besser achtet.

Bitte senden sie mir eine Kopie von allen personellen Maßnahmen (also z.B Abmahnungen, Versetzungen, ...) die aufgrund des Urteils durchgeführt wurden. Namen z.B. der vom Einsatzleiter Hartmut Dudde dürfen gerne aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 3 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Personelle Maßnahmen wegen Grundrechtsüberscheitung beim G20 Gipfel 2017 [#269431]
Datum
4. Februar 2023 10:20
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 4.5.2022 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg über eine Klage wegen des Polizeieinsatzes gegen das Antikapitalistische Camp während des G20 Gipfels am 2. Juli 2017 auf der Halbinsel Entenwerder (Rothenburgsort) entschieden. Gegen dieses Urteil legte die Polizei zunächst Berufung ein. Die Berufung wurde jetzt ohne Begründung zurückgenommen, so berichtet die Mopo: https://www.mopo.de/hamburg/politik/g20-urteil-rechtskraeftig-polizei-haette-protestcamp-nicht-raeumen-duerfen/ In dem Urteil wurde festgestellt, dass die Polizei gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat. Das ist ja ein hohes Gut. Das hat ja sicherlich auch Auswirkungen innerhalb der Polizei, damit man die Gesetze das nächste mal besser achtet. Bitte senden sie mir eine Kopie von allen personellen Maßnahmen (also z.B Abmahnungen, Versetzungen, ...) die aufgrund des Urteils durchgeführt wurden. Namen z.B. der vom Einsatzleiter Hartmut Dudde dürfen gerne aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 269431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269431/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders

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Polizei Hamburg
Ihr Betreff: Personelle Maßnahmen wegen Grundrechtsüberschreitung beim G20 Gipfel 2017 [#269431] Sehr geehrter Her…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Betreff: Personelle Maßnahmen wegen Grundrechtsüberschreitung beim G20 Gipfel 2017 [#269431]
Datum
16. Februar 2023 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, aufgrund des von Ihnen benannten Urteils sind bei der Polizei Hamburg keine personellen Maßnahmen gegen Polizeibedienstete ergriffen worden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen