Personelle Maßnahmen wegen Grundrechtsüberscheitung beim G20 Gipfel 2017
Am 4.5.2022 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg über eine Klage wegen des Polizeieinsatzes gegen das Antikapitalistische Camp während des G20 Gipfels am 2. Juli 2017 auf der Halbinsel Entenwerder (Rothenburgsort) entschieden.
Gegen dieses Urteil legte die Polizei zunächst Berufung ein. Die Berufung wurde jetzt ohne Begründung zurückgenommen, so berichtet die Mopo:
In dem Urteil wurde festgestellt, dass die Polizei gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat. Das ist ja ein hohes Gut.
Das hat ja sicherlich auch Auswirkungen innerhalb der Polizei, damit man die Gesetze das nächste mal besser achtet.
Bitte senden sie mir eine Kopie von allen personellen Maßnahmen (also z.B Abmahnungen, Versetzungen, ...) die aufgrund des Urteils durchgeführt wurden. Namen z.B. der vom Einsatzleiter Hartmut Dudde dürfen gerne aus Datenschutzgründen geschwärzt werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2023
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8. März 2023
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