Personen, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) seit 2019 tätig waren / aktuell tätig sind

Liste mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl. Nennung der Institutionen, bei denen die Personen ihren Lebensunterhalt verdienen (Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere Personen aus Wissenschaft und Praxis).

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Peter Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit allen P…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
Peter Müller
Betreff
Personen, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) seit 2019 tätig waren / aktuell tätig sind [#252686]
Datum
4. Juli 2022 20:27
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl. Nennung der Institutionen, bei denen die Personen ihren Lebensunterhalt verdienen (Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere Personen aus Wissenschaft und Praxis). Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Müller Anfragenr: 252686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252686/
Mit freundlichen Grüßen Peter Müller
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr M&uuml;ller,<br /> <br /> Ihre Anfrage wurde an unsere Fachgruppe und …
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 734547] Zwischennachricht - IFG-Anfrage - Personen, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) seit 2019 tätig waren / aktuell tätig sind [#252686]
Datum
11. Juli 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
<p>Sehr geehrter Herr M&uuml;ller,<br /> <br /> Ihre Anfrage wurde an unsere Fachgruppe und unser Justitiariat weitergeleitet. Diese meldeten uns nun zur&uuml;ck, dass der Vorgang in Bearbeitung ist, die Bearbeitung aber ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann. Sobald uns eine Antwort vorliegt, melden wir uns wieder bei Ihnen.<br /> <br /> <br /> Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> - Informationszentrum -<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr M&uuml;ller,</p> <p>mit Ihrem IFG-Antrag vom 04.07.2022 bitten Sie um…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 734547] AW:Personen, die im Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) seit 2019 tätig waren / aktuell tätig sind [#252686]
Datum
1. August 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
personen-die-im-ausschuss-fr-arbeitsmedizin-afamed-seit-2019-ttig-waren-aktuell-ttig-sind-252686.eml
8,1 KB
<p>Sehr geehrter Herr M&uuml;ller,</p> <p>mit Ihrem IFG-Antrag vom 04.07.2022 bitten Sie um Angaben zu den Personen, die den Ausschuss f&uuml;r Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterst&uuml;tzen bzw. fachlich unterst&uuml;tzt haben.</p> <p>Ihrem Auskunftsersuchen kommen wir hiermit gerne nach und &uuml;bersenden Ihnen mittels beigef&uuml;gter Anlage die gew&uuml;nschten Informationen.</p> <p>Die Auskunftserteilung ergeht geb&uuml;hrenfrei.</p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit allen Personen (m/w/d), die den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) fachlich unterstützen einschl. Nennung der Institutionen, bei denen die Personen ihren Lebensunterhalt verdienen (Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere Personen aus Wissenschaft und Praxis). Vielen Dank! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen