Personenbeförderungsschein

Die Erlaubnis zur Personenbeförderung für Busfahrer beinhaltet eine recht einfache medizinische Untersuchung.
1. Basiert diese Untersuchung laut Formular neben einfachen Tests nur auf Angaben des zukünftigen Busfahrers? Wird die Einnahme von relevanten Medikamenten geprüft?
2. Wer ist nach der positiven Beurteilung bis zur nächsten für die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen verantwortlich?
3. Besteht seitens des Busfahrers die Verpflichtung, bei Hinweisen in Beipackzetteln von Medikamenten auf mögliche Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit, sich erneut untersuchen zu lassen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Erlaubnis zur Personenbeförderung…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personenbeförderungsschein [#272124]
Datum
5. März 2023 12:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erlaubnis zur Personenbeförderung für Busfahrer beinhaltet eine recht einfache medizinische Untersuchung. 1. Basiert diese Untersuchung laut Formular neben einfachen Tests nur auf Angaben des zukünftigen Busfahrers? Wird die Einnahme von relevanten Medikamenten geprüft? 2. Wer ist nach der positiven Beurteilung bis zur nächsten für die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen verantwortlich? 3. Besteht seitens des Busfahrers die Verpflichtung, bei Hinweisen in Beipackzetteln von Medikamenten auf mögliche Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit, sich erneut untersuchen zu lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 272124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272124/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz/IFG vom 5. März 2023 - Az: Z 25/286.2/1-1593 IFG Sehr << Ant…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz/IFG vom 5. März 2023 - Az: Z 25/286.2/1-1593 IFG
Datum
3. April 2023 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. März 2023, der uns per E-Mail erreicht hat, übersende ich Ihnen das als Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen