Personenschutz für Verfassungsorgane

Anfrage an: Bundeskriminalamt

- Wieviele Mitarbeiter arbeiten für den Personenschutz für Verfassungsorgane (wie z.B. Bundespräsident; Bundeskanzler; Bundesminister; parl. Staatssekretäre)? Wenn möglich bitte pro Organ angeben.
- Welche Kosten entstehen im Rahmen des Personenschutzes von Verfassungsorganen im Jahr?
- Gibt es eine Einteilung in unterschiedliche Sicherheits/Personenschutzklassen auf Ministerebene?
- Wenn ja welche und wie begründet sich diese und wie unterscheidet sich diese in Mitarbeiterzahl

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2013
  • Frist
    27. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wieviele Mitar…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personenschutz für Verfassungsorgane
Datum
25. Juni 2013 10:39
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wieviele Mitarbeiter arbeiten für den Personenschutz für Verfassungsorgane (wie z.B. Bundespräsident; Bundeskanzler; Bundesminister; parl. Staatssekretäre)? Wenn möglich bitte pro Organ angeben. - Welche Kosten entstehen im Rahmen des Personenschutzes von Verfassungsorganen im Jahr? - Gibt es eine Einteilung in unterschiedliche Sicherheits/Personenschutzklassen auf Ministerebene? - Wenn ja welche und wie begründet sich diese und wie unterscheidet sich diese in Mitarbeiterzahl
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundeskriminalamt
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Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juli 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
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