Personenstandsauskunft bei Anträgen

Anfrage an: Stadt Pasewalk

Auskunft zur Rechtsgrundlage, warum ich bei verschiedenen Anträgen meinen Status
"geschieden", anstatt nur "ledig" angeben muss. Ich halte das für einen zu weit gehenden EIngriff in meine Privatssphäre.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2023 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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unknown.eml
6,9 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)<< Antragsteller:in >> <&l…
An Stadt Pasewalk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personenstandsauskunft bei Anträgen [#279689]
Datum
24. Mai 2023 12:58
An
Stadt Pasewalk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zur Rechtsgrundlage, warum ich bei verschiedenen Anträgen meinen Status << Antragsteller:in >> "geschieden", anstatt nur "ledig" angeben muss. Ich halte das für einen zu weit gehenden EIngriff in meine Privatssphäre. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279689/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Pasewalk
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte gerne persönlich auf Ihre Anfrage antworten, da ich eher eine…
Von
Stadt Pasewalk
Betreff
AW: Personenstandsauskunft bei Anträgen [#279689]
Datum
30. Mai 2023 10:48
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte gerne persönlich auf Ihre Anfrage antworten, da ich eher einen anderen Weg zur Beantwortung dieser empfehlen würde. Begründung: Ihr gestellter Antrag müsste nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) schriftlich gestellt werden. (Beschreibung des Verfahren - https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Akteneinsicht-nach-dem-Informationsfreiheitsgesetz-IFG-M-V/) Im Antrag sind die begehrten Informationen zu umschreiben. Sofern dem Informationsbegehrenden Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen, hat ihn die Behörde zu beraten. Das benennen oder abfragen einer Rechtsgrundlage (allgemein) stellt keine Akteneinsicht dar, insofern würde ich hier eine persönliche Beratung vornehmen wollen. Zitat: Auskunft zur Rechtsgrundlage, warum ich bei verschiedenen Anträgen meinen Status "geschieden", anstatt nur "ledig" angeben muss. Ich halte das für einen zu weit gehenden EIngriff in meine Privatssphäre. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aus der Mail ist keine konkrete Akteneinsicht (zu einem Vorgang oä ) ersichtlich. Es wird eine Rechtsgrundlage erfragt, hierzu ist es jedoch notwendig den dazugehörigen Rechtsvorgang zu kennen, da unterschiedliche Zuständigkeiten vorliegen könnten. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, gerne können wir auch ein persönliches Gespräch vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen