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Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.

Unterlagen, aus denen sämtliche persönliche Kontakte (Telefonate, Treffen, Videokonferenzen o.ä.) der Leitungsebene Ihres Hauses (BM, St, PSt) mit Vertreter:innen von dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. seit 2020 hervorgehen (Datum, beteiligte Personen, Thema). Dies kann gerne in Form einer Übersicht geschehen. Mit Schwärzung von personenbezogenen Daten wie Namen und Kontaktdaten von Dritten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden. Ich gehe davon aus, dass eine Drittbeteiligung daher nicht erforderlich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus den…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. [#211750]
Datum
8. Februar 2021 14:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen sämtliche persönliche Kontakte (Telefonate, Treffen, Videokonferenzen o.ä.) der Leitungsebene Ihres Hauses (BM, St, PSt) mit Vertreter:innen von dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. seit 2020 hervorgehen (Datum, beteiligte Personen, Thema). Dies kann gerne in Form einer Übersicht geschehen. Mit Schwärzung von personenbezogenen Daten wie Namen und Kontaktdaten von Dritten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden. Ich gehe davon aus, dass eine Drittbeteiligung daher nicht erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211750/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. [#211750]
Datum
10. März 2021 08:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.“ vom 08.02.2021 (#211750) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211750/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 106/2021 Sehr Antragsteller/in m…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 8. Februar 2021 - Persönliche Kontakte mit der Interessenorganisation Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V. [#211750]
Datum
18. März 2021 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 106/2021 Sehr Antragsteller/in mit nachstehendem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten Sie um "Unterlagen, aus denen sämtliche persönliche Kontakte (Telefonate, Treffen, Videokonferenzen o.ä.) der Leitungsebene Ihres Hauses (BM, St, PSt) mit Vertreter:innen von dem Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. seit 2020 hervorgehen (Datum, beteiligte Personen, Thema)". Mit einer Übersicht sowie der Schwärzung von personenbezogenen Daten wie Namen und Kontaktdaten von Dritten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen haben Sie sich einverstanden erklärt. Hierzu teile ich Ihnen die von Ihnen erbetenen Kontakte mit: - Gespräch der Bundesjustizministerin Frau Lambrecht mit dem Bundesvorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. (DGVB) und anderen am 20. Januar 2020 zu den Themen: "Pakt für den Rechtsstaat", "Nachwuchsgewinnung in der Justiz" und "Bilanz der Großen Koalition". - Gespräch der Bundesjustizministerin Frau Lambrecht mit Vertretern des DGVB und anderen am 19. Februar 2020 zu den Themen: "Die Sicherheit von Gerichtsvollziehern", "Die Durchführung von Forderungspfändungen durch Gerichtsvollzieher" und "Der elektronische Rechtsverkehr". Eine Gebühr wird für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Hausausweisliste
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Hausausweisliste
Datum
25. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.