Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen

Anfrage an: Jobcenter Erfurt

Durchschnittliche Kosten pro Maßnahmeteilnehmer der Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen.
Die Vermittlungsquote der Perspektive 50plus in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und durchschnittliche dauer der Beschäftigung nach der Vermittlung der Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältins.
Durchschnittliche Höhe der Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durchschnittlich…
An Jobcenter Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen [#21838]
Datum
14. Juni 2017 08:54
An
Jobcenter Erfurt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durchschnittliche Kosten pro Maßnahmeteilnehmer der Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen. Die Vermittlungsquote der Perspektive 50plus in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und durchschnittliche dauer der Beschäftigung nach der Vermittlung der Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältins. Durchschnittliche Höhe der Leistungen an Arbeitgeber zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Erfurt
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen&quo…
Von
Jobcenter Erfurt
Betreff
AW: Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte in den Regionen [#21838]
Datum
14. Juni 2017 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der "Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" handelte es sich um ein bundesweites Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses Programm endete zum 31.12.2015. Die von Ihnen angefragten Informationen liegen uns nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Informationsanfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit freundlichen Grüßen