Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg

Anfrage an: Landkreis Ravensburg

Die aktuellste Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. der Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO von

Franz Schönberger aus 88260 Argenbühl. (LK Ravensburg)
Roswitha Geyer- Fäßler aus 88239 Wangen – Karsee (LK Ravensburg)

bzw. des diesen Personen zuzuordnenden Betriebs.
Auch wenn die Informationen bei Ihnen nicht vorhanden sein mögen, sind Sie dennoch zur Auskunft verpflichtet, weil die Informationen bei Ihnen bereitgehalten werden im Sinne des § 23 Abs. 4 UVwG und Sie einen Übermittlungsanspruch gem. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO haben.
Mein Antrag bezeichnet ein konkretisierbares Dokument, auch wenn es mir noch unbekannt ist, und ist damit hinreichend konkret. Die u.g. Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde erst noch alle in Frage kommenden Anwender:innen einer bezeichneten Fläche ausfindig machen musste. Demgegenüber sollte der Aufwand vorliegend deutlich geringer ausfallen, da Sie lediglich die bezeichnete Person zur Übermittlung des Dokuments auffordern müssen.
Personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG nicht geschwärzt werden, da es sich um Informationen über Emissionen handelt (siehe auch die zitierte Rechtsprechung).
Ergänzend verweise ich zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22.
Ich bitte Sie daher, die begehrten Informationen anzufordern und mir zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde an Ihrer Stelle zuständig ist.
Ich gehe davon aus, dass mein Antrag einen sehr überschaubaren Verwaltungsaufwand auslöst (im Wesentlichen die bezeichneten Personen zur Übersendung der Dokumente auffordern und diese weiterleiten), insbesondere da Schwärzungen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG sind.
Sollten Sie meinen Antrag nach dem UVwG ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Begründung, die auch auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der für eben diesen Fall einen Informationsanspruch bejaht hat, eingeht.
Zuletzt bitte ich um eine Antwort per E-Mail (vgl. § 24 Abs. 2 S. 1 UVwG). Eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten untersage ich ausdrücklich.

Antwort verspätet

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  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellste Aufzeichnung über d…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
17. Januar 2024 15:15
An
Landkreis Ravensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellste Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. der Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO von Franz Schönberger aus 88260 Argenbühl. (LK Ravensburg) Roswitha Geyer- Fäßler aus 88239 Wangen – Karsee (LK Ravensburg) bzw. des diesen Personen zuzuordnenden Betriebs. Auch wenn die Informationen bei Ihnen nicht vorhanden sein mögen, sind Sie dennoch zur Auskunft verpflichtet, weil die Informationen bei Ihnen bereitgehalten werden im Sinne des § 23 Abs. 4 UVwG und Sie einen Übermittlungsanspruch gem. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO haben. Mein Antrag bezeichnet ein konkretisierbares Dokument, auch wenn es mir noch unbekannt ist, und ist damit hinreichend konkret. Die u.g. Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde erst noch alle in Frage kommenden Anwender:innen einer bezeichneten Fläche ausfindig machen musste. Demgegenüber sollte der Aufwand vorliegend deutlich geringer ausfallen, da Sie lediglich die bezeichnete Person zur Übermittlung des Dokuments auffordern müssen. Personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG nicht geschwärzt werden, da es sich um Informationen über Emissionen handelt (siehe auch die zitierte Rechtsprechung). Ergänzend verweise ich zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22. Ich bitte Sie daher, die begehrten Informationen anzufordern und mir zugänglich zu machen. Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde an Ihrer Stelle zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag einen sehr überschaubaren Verwaltungsaufwand auslöst (im Wesentlichen die bezeichneten Personen zur Übersendung der Dokumente auffordern und diese weiterleiten), insbesondere da Schwärzungen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG sind. Sollten Sie meinen Antrag nach dem UVwG ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Begründung, die auch auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der für eben diesen Fall einen Informationsanspruch bejaht hat, eingeht. Zuletzt bitte ich um eine Antwort per E-Mail (vgl. § 24 Abs. 2 S. 1 UVwG). Eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten untersage ich ausdrücklich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297544/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ravensburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG. Wir werden Ihre Anfr…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
19. Januar 2024 18:13
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG. Wir werden Ihre Anfrage entsprechend der Gesetzeslage bearbeiten und uns wieder bei Ihnen melden. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ravensburg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 17.0…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
14. Februar 2024 14:10
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 17.01.2024. Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UVwG verlängern wir die Frist zur Entscheidung über die Bereitstellung der Information auf bis zu zwei Monate. Eine abschließende Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats im Sinne von § 24 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UVwG ist uns ohne die Anhörung der betroffenen Person leider nicht möglich (vgl. § 29 Abs. 1 S.3 UVwG). Wir werden daher abschließend über Ihren Antrag bis spätestens 17.03.2024 entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich wie folgt Stell…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
14. Februar 2024 19:20
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich wie folgt Stellung nehme: Für eine Anhörung der betroffenen Personen besteht kein Anlass, da ihre personenbezogene Daten ebenfalls solche "über Emissionen" sind und damit meinem Informationsanspruch gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG nicht entgegenstehen können (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16). Eine Anhörung der Betroffenen wäre damit zwecklos, da das Ergebnis Ihrer Anhörung schon vorgezeichnet ist. Dass § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG eine Anhörung vor einer Entscheidung über die Bekanntgabe personenbezogener Daten vorsieht, kann insoweit nur gelten, wenn nicht bereits die Ausnahme bei Daten über Emissionen gem. S. 2 greift, die S. 3 insofern vorgeht. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die dem UVwG zugrundeliegende EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG in Art. 4 Abs. 2 Uabs. 2 eine Anhörung für den Fall der Herausgabe personenbezogener Daten eben nicht vorsieht. Sollten Sie meiner Rechtsauffassung zum Verhältnis von § 29 Abs. 1 S. 2 zu S. 3 UVwG nicht zustimmen müssten Sie demnach zu dem Ergebnis kommen, dass S. 3 insoweit unangewendet bleiben müsste, weil er nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Im Ergebnis ist damit eine Anhörung jedenfalls nicht erforderlich. Ich hoffe, dass Sie dadurch auch weniger Zeit auf Ressourcen auf die Beantwortung meines Antrags aufwenden müssen. Lediglich hilfsweise erinnere ich daran, dass ich einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten bereits in meinem ursprünglichen Antrag ausdrücklich widersprochen habe. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören und danke Ihnen für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297544/
Landkreis Ravensburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 17.01.2024 und die zwischenzeitlic…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
8. März 2024 10:35
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 17.01.2024 und die zwischenzeitlich geführte Korrespondenz. Wir bitten Sie, uns eine zustellungsfähige Postadresse zum Zwecke der Zustellung des Bescheids über Ihren Auskunftsanspruch mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bitte übersenden Sie mir d…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
8. März 2024 22:37
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bitte übersenden Sie mir den Bescheid per E-Mail an diese Adresse, Ihre Kollegin vom Alb-Donau-Kreis hat dies ebenfalls angeboten. Hilfsweise bitte ich um Übersendung an unten angegebene De-Mail-Adresse in der Variante der sicheren Anmeldung iSd § 55a Abs. 4 Nr. 1 VwGO. Dieser stellt einen ebenso sicheren Versandweg dar wie eine postalische Übersendung. Ich gehe davon aus, dass keine Gebühren oder Auslagen anfallen und bitte andernfalls abermals darum, mir dies vor Zustellung des Bescheids mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 297544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297544/
Landkreis Ravensburg
WG: Krüssmann, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> hiermit senden wir Ihne…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
WG: Krüssmann, << Antragsteller:in >>
Datum
13. März 2024 13:16
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit senden wir Ihnen beigefügten Bescheid zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt, FragDenStaat-Nummer #297544 Sehr << Anrede >> ich bitte um Beachtung beigefügte…
An Landkreis Ravensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
22. April 2024 19:11
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt, FragDenStaat-Nummer #297544 Sehr << Anrede >> ich bitte um Beachtung beigefügten Antrags auf Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80a VwGO und auf Akteneinsicht gem. § 29 LVwVfG binnen der bezeichneten Fristen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Ravensburg
Cryptshare Verifizierung VERIFIZIERUNG -------------   [geschwärzt] Guten Tag, Die Verifizierung Ihrer E-Ma…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Cryptshare Verifizierung
Datum
25. April 2024 07:34
Status
Warte auf Antwort
VERIFIZIERUNG -------------   [geschwärzt] Guten Tag, Die Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse ist erforderlich. _________________________________________________________________ VERIFIZIERUNGSCODE ------------------ [geschwärzt] ANWEISUNGEN ----------- 1. 2. Kopieren Sie den Verifizierungscode in Ihre Zwischenablage 3. 4. Gehen Sie zurück zur Cryptshare Verifizierungsseite 5. 6. Fügen Sie den Verifizierungscode in die Seite ein und klicken Sie auf 'Weiter' _________________________________________________________________ Für weitere Informationen klicken Sie bitte diesen Link: Cryptshare Dokumentation ([geschwärzt]) Diese Nachricht wurde automatisch erzeugt. _________________________________________________________________
Landkreis Ravensburg
Akteneinsicht 07/2024 Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit fr…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Akteneinsicht 07/2024
Datum
25. April 2024 07:35
Status
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32,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ravensburg
Dateien (2) von Stephanie Hammrich: Akte_Geyer-Faessler.pdf,Akte_Schoenberger.pdf TRACKING-ID: [geschwärzt] -----…
Von
Landkreis Ravensburg
Betreff
Dateien (2) von Stephanie Hammrich: Akte_Geyer-Faessler.pdf,Akte_Schoenberger.pdf
Datum
25. April 2024 07:39
Status
TRACKING-ID: [geschwärzt] ------------------------------------- _________________________________________________________________ Name des Absenders: Telefonnummer: [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) E-Mail-Adresse: [geschwärzt] Dateien abrufen: ([geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]) Verfügbar bis: 23.05.2024 Kennwort: Kein Kennwort erforderlich. Antworten mit Cryptshare: ([geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]+[geschwärzt]+%[geschwärzt]%[geschwärzt]+[geschwärzt]+[geschwärzt]+[geschwärzt]%[geschwärzt]+[geschwärzt]%[geschwärzt]&to=[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]) _________________________________________________________________ Guten Tag, [geschwärzt] (Landratsamt Ravensburg) hat Ihnen vertrauliche Daten zur Verfügung gestellt. Sie können diese bis zum 23.05.2024 abrufen. Nach Ablauf der Frist werden die Daten automatisch vom Server gelöscht. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. _________________________________________________________________ TRANSFERDETAILS --------------- An: [geschwärzt] [geschwärzt] Download: [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt] DATEIEN IN DIESEM TRANSFER -------------------------- [geschwärzt] [geschwärzt] _________________________________________________________________ Für weitere Informationen klicken Sie bitte diesen Link: Cryptshare Dokumentation (https://documentation.cryptshare.com/) Diese Nachricht wurde automatisch erzeugt. _________________________________________________________________

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Ihr Az.: unbekannt, FragDenStaat-Nummer #297544 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die so schnel…
An Landkreis Ravensburg Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
Datum
25. April 2024 10:00
An
Landkreis Ravensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt, FragDenStaat-Nummer #297544 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die so schnelle Übersendung der Akten. Der Akte Schönberger kann ich nicht entnehmen, dass ein Widerspruch erhoben wurde. Der Von Frau Geyer-Fäßler erhobene Widerspruch bezog sich ausweislich ihres Schreibens vom 26.03.2024 nur auf sie. Ihr stattgebender Bescheid wurde ausweislich der PZU am 23.03.2024 zugestellt und ist mithin bestandskräftig, er ist auch teilbar. Insofern beantrage ich die Übersendung der Anwendungsaufzeichnungen von Herrn Schönberger und verweise auf die - wie Sie selbst in Ihrem Schreiben vom 09.02.2024 an Herrn Schönberger geschrieben haben - "strengen Fristen" des UVwG in elektronischer Form. Sobald Frau Geyer-Fäßler ihren Widerspruch vom 26.03.2024 begründet hat und/oder Stellung zu meinem Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80a VwGO genommen hat bitte ich um unverzügliche Übersendung derselben. Zuletzt lässt sich Ihrem Aktenvermerk vom 21.03.2024 entnehmen, dass Sie das Vorgehen mit den übrigen Landkreisen, dem Regierungspräsidium und dem Ministerium abgestimmt haben. Diese Abstimmungen lassen sich in den von Ihnen übersandten Akten nicht finden. Ich weise daher auf das Gebot der Vollständigkeit der Aktenführung hin (Schoch/Schneider/Schneider VwVfG § 29 Rn. 46f.) und bitte um unverzügliche Übersendung der vollständigen Akte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297544/