Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg
Die aktuellste Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. der Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO von
Franz Schönberger aus 88260 Argenbühl. (LK Ravensburg)
Roswitha Geyer- Fäßler aus 88239 Wangen – Karsee (LK Ravensburg)
bzw. des diesen Personen zuzuordnenden Betriebs.
Auch wenn die Informationen bei Ihnen nicht vorhanden sein mögen, sind Sie dennoch zur Auskunft verpflichtet, weil die Informationen bei Ihnen bereitgehalten werden im Sinne des § 23 Abs. 4 UVwG und Sie einen Übermittlungsanspruch gem. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO haben.
Mein Antrag bezeichnet ein konkretisierbares Dokument, auch wenn es mir noch unbekannt ist, und ist damit hinreichend konkret. Die u.g. Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde erst noch alle in Frage kommenden Anwender:innen einer bezeichneten Fläche ausfindig machen musste. Demgegenüber sollte der Aufwand vorliegend deutlich geringer ausfallen, da Sie lediglich die bezeichnete Person zur Übermittlung des Dokuments auffordern müssen.
Personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG nicht geschwärzt werden, da es sich um Informationen über Emissionen handelt (siehe auch die zitierte Rechtsprechung).
Ergänzend verweise ich zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22.
Ich bitte Sie daher, die begehrten Informationen anzufordern und mir zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde an Ihrer Stelle zuständig ist.
Ich gehe davon aus, dass mein Antrag einen sehr überschaubaren Verwaltungsaufwand auslöst (im Wesentlichen die bezeichneten Personen zur Übersendung der Dokumente auffordern und diese weiterleiten), insbesondere da Schwärzungen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG sind.
Sollten Sie meinen Antrag nach dem UVwG ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Begründung, die auch auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der für eben diesen Fall einen Informationsanspruch bejaht hat, eingeht.
Zuletzt bitte ich um eine Antwort per E-Mail (vgl. § 24 Abs. 2 S. 1 UVwG). Eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten untersage ich ausdrücklich.
Antwort verspätet
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Datum17. Januar 2024
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20. Februar 2024
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- Betreff
- Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 17. Januar 2024 15:15
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- AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 19. Januar 2024 18:13
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- Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 14. Februar 2024 14:10
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- AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 14. Februar 2024 19:20
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- Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 8. März 2024 10:35
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- Betreff
- AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 8. März 2024 22:37
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- WG: Krüssmann, << Antragsteller:in >>
- Datum
- 13. März 2024 13:16
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 22. April 2024 19:11
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- Cryptshare Verifizierung
- Datum
- 25. April 2024 07:34
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- Akteneinsicht 07/2024
- Datum
- 25. April 2024 07:35
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- Dateien (2) von Stephanie Hammrich: Akte_Geyer-Faessler.pdf,Akte_Schoenberger.pdf
- Datum
- 25. April 2024 07:39
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- AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ravensburg [#297544]
- Datum
- 25. April 2024 10:00
- An
- Landkreis Ravensburg
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