Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten

51°10'17.3"N 11°54'55.3"E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen).
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können.
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

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  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnung über…
An Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
29. Januar 2024 07:41
An
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Sachsen-Anhalt
Status
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 51°10'17.3"N 11°54'55.3"E Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.). Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen. Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298631/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Lande…
Von
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Betreff
{Disarmed} WG: [EXTERN] Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
19. Februar 2024 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) ist gemäß aktueller Erlasslage zuständig für die Beantwortung von Anfragen zu Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten gemäß UIG. Die Gewinnung der hierfür erforderlichen Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, die im Bereich Pflanzenschutz der Fachaufsicht der LLG unterstehen. Bitte gehen Sie davon aus, dass Ihre Anfrage ordnungsgemäß beantwortet wird. Aufgrund einer derzeit angespannten Personalsituation in dem von mir geleiteten zuständigen Dezernat der LLG bitte ich Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, evtl. auch über die gesetzliche Frist hinaus. Für ein entsprechendes Signal Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich, wieder von…
An Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
21. Februar 2024 16:10
An
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298631/
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meinen Antrag vom 29.01.2024, dessen E…
An Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
21. März 2024 14:18
An
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an meinen Antrag vom 29.01.2024, dessen Eingang Sie mir am 19.02. bestätigt haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro. Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht …
Von
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
21. März 2024 14:19
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro. Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht von mir bearbeitet und nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an unser Sekretariat unter [geschwärzt] Vielen Dank! [geschwärzt]
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bearbeitung des auf Ihre Anfrage hin…
Von
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
28. März 2024 07:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bearbeitung des auf Ihre Anfrage hin veranlassten Vorgangs steht kurz vor dem Abschluss. Ich rechne damit, dass Sie zeitnah nach Ostern eine Antwort erhalten werden. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass die Bearbeitung gemäß VwKostG LSA in Verbindung mit UIG LSA unter Anwendung der AllGO LSA gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich ging davon aus, dass…
An Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
7. April 2024 17:19
An
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Ich ging davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Liege ich mit dieser Einschätzung falsch? Dann freue ich mich wenn Sie mir in aller Kürze erklären könnten, welche Schritte Sie zur Ermittlung des Landwirts und für das Anschreiben unternommen haben oder werden unternehmen müssen und welche Zeit dies in Anspruch genommen hat, und somit auch welche Gebührenhöhe Sie prognostizieren. Dafür danke ich Ihnen herzlich! Ich bitte Sie, die Bearbeitung meines Antrags auszusetzen, bis Sie die Frage nach der Gebührenpflichtigkeit erneut geprüft haben, damit mir nicht ungewollt Gebühren entstehen. Je nach Ausgang der Gebührenprüfung würde ich mir gerne die Möglichkeit vorbehalten, eine Einsichtnahme in die Dokumente vor Ort vorzunehmen, die gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UIG Sachsen-Anhalt jedenfalls gebührenfrei wäre. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298631/
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Ihr Az.: #298631 Unser Az.: 23/01914/001/UIG/4/24 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre …
Von
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
15. April 2024 17:23
Status
Warte auf Antwort
Ihr Az.: #298631 Unser Az.: 23/01914/001/UIG/4/24 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wunschgemäß haben wir die Frage der Gebührenpflicht zu Ihrer Anfrage erneut geprüft. Für den Fall, dass Sie eine Zusendung der gewünschten Informationen wünschen, rechne ich mit einer Gebühr in Höhe von etwa 65,- €. Selbstverständlich steht Ihnen die Einsichtnahme in die Dokumente hier vor Ort frei. In diesem Falle würden keine Gebühren für Sie anfallen. Ich würde Sie hierzu jedoch um Terminvereinbarung mit meiner Kollegin Frau Senst (E-Mail-Adresse im cc) bitten. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihnen die gewünschten Informationen zusenden sollen, oder ob Sie zu uns kommen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Az.: 23/01914/001/UIG/4/24 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Gebührens…
An Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Sachsen-Anhalt Süd [#298631]
Datum
26. April 2024 23:27
An
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 23/01914/001/UIG/4/24 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Gebührenschätzung. Bitte entschuldigen Sie die Umstände, aber dann möchte ich jetzt nochmals um eine Überprüfung Ihrer Gebührenprognose bitten und bitte darum, die Bearbeitung meines Antrags nach dem UIG LSA für die Dauer der Überprüfung auszusetzen, weil ich nicht von derart hohen Gebühren überrascht werden möchte. Ich beantrage einen Erlass der festzusetzenden Gebühren aus Gründen der Billigkeit und zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls. Hinsichtlich der Umweltinformationsrichtlinie, auf welcher das UIG LSA fußt, hat der EuGH folgendes festgestellt: „Diese Gebühr darf daher weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigen noch in irgendeiner Weise objektiv unangemessen erscheinen.“ (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – Rs. C-71/14, NVwZ 2015, 1588 Rn. 43). Ich bin Student und bekomme derzeit Unterstützung iHv 551 Euro/monatlich, zusätzlich muss ich neben dem Studium in einem Minijob arbeiten, um über die Runden zu kommen, und verdiene dort ca. 520 Euro/monatlich. Meine Miete beträgt demgegenüber 545 Euro/Monat, sodass mir monatlich 526 Euro bleiben. Dieser Betrag beträgt rund 93 % des Bürgergeldniveaus. Damit dürfte ich mich wohl bereits unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden (siehe BVerfG 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). Ein etwaiger Anspruch auf Bürgergeld ist dadurch gesperrt, dass ich studiere. Unter Anwendung der Rechtsprechung des EuGH ist damit jedenfalls davon auszugehen, dass die von Ihnen prognostizierten Gebühren meine finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich übersteigen. Es widerspricht jedem Billigkeitsempfinden, wenn ich für einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen - an denen ich keinerlei wirtschaftliches Interesse habe, sonder lediglich persönlich interessiert bin - noch weiter unter das menschenwürdige Existenzminimum katapultiert würde. Ich bin daher der Ansicht, dass mir vorliegend die Gebühren zu erlassen sind. Ich bitte Sie, dies sorgfältig zu prüfen und mir das Ergebnis Ihrer Prüfung vor Fortsetzung der Bearbeitung meines Antrags nach dem UIG LSA mitzuteilen, damit ich sodann entscheiden kann, ob ich meinen Antrag aufrechterhalten kann. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und danke herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298631/