Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen

Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten

52°09'57.1"N 11°51'25.3"E

Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.).

Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.).

Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen.
Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen).
Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können.
Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen.
Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre.

Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.

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  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    36,00 Euro
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Aufzeichnung über die Anw…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
27. Januar 2024 21:43
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. des Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO der letzten drei Jahre der Fläche mit den GPS-Koordinaten 52°09'57.1"N 11°51'25.3"E Dass ich womöglich nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflSchG erfülle, steht meinem Auskunftsrecht nicht entgegen. Das Auskunftsrecht nach dem UIG ist durch die EU-Umweltinformationsrichtlinie vorgegeben, entgegenstehendes nationales Recht muss insoweit unangewendet bleiben (siehe hierzu beispielhaft BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 22.19 - juris Rn. 43 m. w. N. sowie Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 29ff.). Soweit Ihnen die begehrten Informationen nicht vorliegen, sind Sie zur Beschaffung derselben verpflichtet (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 24ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 18f.). Ich gehe ferner davon aus, dass für diese Anfrage keine Gebühren anfallen. Zwar ist nicht auszuschließen, dass die begehrten Dokumente auch personenbezogene Daten und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, die dem Grunde nach zu ihrer Bekanntgabe einer Einwilligung der Betroffenen bedürfen oder unkenntlich gemacht werden müssen. Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 2 UIG bzw. der entsprechenden einschlägigen Normen des Landesrechts (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. Ich kenne Ihre Datenbank nicht und kann daher schwer abschätzen, welchen Verwaltungsaufwand eine Auskunft aus selbiger für Sie verursacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass mit Angabe der GPS-Koordinaten eine Auskunft leicht möglich ist und daher gebührenfrei erfolgen kann. In jedem Fall haben die oben zitierten Gerichtsentscheidungen auch festgestellt, dass Sie mir auch dann zur Auskunft verpflichtet sind, wenn Sie sich auch die Informationen über den Landwirt/die Landwirtin der angegebenen Fläche beschaffen müssen. Andernfalls bitte ich um eine Darlegung, wie die Datenbank aufgebaut ist, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um anhand der GPS-Koordinaten die begehrten Informationen bereitzustellen und welche Dauer und Stundensätze Sie dafür veranschlagen müssten. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, so bitte ich Sie darum, sich mit den beiden zitierten Gerichtsentscheidungen auseinanderzusetzen und sich mit den dort aufgeworfenen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Gerne können Sie mir dann die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, sodass wir ggf. unter Zuhilfenahme des/der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit etwaige offene Fragen erörtern können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, versehentlich habe ich in meiner Anfrage vom 27.01.2024 (Betreff: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thü…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
29. Januar 2024 00:27
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, versehentlich habe ich in meiner Anfrage vom 27.01.2024 (Betreff: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]) die falschen GPS-Koordinaten angegeben. Ich bitte Sie, meine Anfrage unter Verwendung dieser GPS-Daten zu bearbeiten: 50°59'07.2"N 10°50'48.7"E Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Guten Tag << Antragsteller:in >> Hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Antrages #298536 auf Auskunf…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
Ihre Anfrage #298536 zu Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen
Datum
29. Januar 2024 10:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Hiermit bestätigen wir den Eingang ihres Antrages #298536 auf Auskunft über Umweltinformationen gemäß TTG, TUIG und VIG bezüglich des Feldblocks DETHLIAL50311F01 / 50°59'07.2"N 10°50'48.7"E. Wir werden die uns aktuell nichtvorliegenden Daten schnellstmöglich beschaffen und Ihnen zur Verfügung stellen. Dabei kann es jedoch aufgrund der notwendigen Kaskade der Informationsbeschaffung zu Verzögerungen kommen, sodass wir eine Verlängerung der Frist auf die gesetzlich-festgelegten 8 Wochen, bereits zu diesem Zeitpunkt ankündigen. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten einzelne Inhalte unkenntlich zu machen, sofern dies zur Wahrung der geschützten, personenbezogenen Daten des/der Betroffenen der Maßnahme erforderlich wird. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass mit einer Gebührenpflicht im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung zu rechnen ist. Dabei wird sich die Höhe der Kosten entsprechend des Thüringer Verwaltungskostengesetzes, der -Verwaltungskostenordnung und allen weiteren, einschlägigen Rechtsnormen im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung am tatsächlichen Verwaltungsaufwand bemessen, der erst nach abschließender Bearbeitung endgültig zu beziffern sein wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. …
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #298536 zu Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
29. Januar 2024 11:25
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. 1. Schwärzung personenbezogener Daten Bei den vorliegend begehrten Dokumenten handelt es sich allerdings um Informationen über Emissionen im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 ThürUIG (siehe insoweit auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 -, juris, Rn. 64ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22 -, juris, Rn. 16, zur Stattgabe eines quasi identischen Umweltinformationsanspruch auch im Übrigen). Eine Unkenntlichmachung dieser Daten ist aus diesem Grund nicht erforderlich, sodass Sie die von den Verwender:innen erhaltenen Aufzeichnungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand an mich weiterleiten können. 2. Verwaltungsaufwand und Gebühren Wie bereits in meiner ursprünglichen Anfrage geschrieben hatte ich gehofft, dass mit Angabe der GPS-Daten und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich lediglich um Übersendung der Einsatzdaten einer bestimmte Fläche gebeten hatte, die Auskunft gebührenfrei erfolgen könnte. Ich bitte Sie um eine kurze Mitteilung vor Entstehen der Gebührenschuld, ob Sie immer noch davon ausgehen, dass Gebühren anfallen, wenn die Aufzeichnungen nicht geschwärzt werden. Ihr Verwaltungsaufwand sollte sich damit nach meinem Verständnis darauf beschränken, den zugehörigen Landwirt ausfindig zu machen und zur Übersendung der Aufzeichnungen aufzufordern. Ich kann nicht einschätzen, welche Schritte Sie vornehmen müssten, um den zugehörigen Landwirt zu ermitteln und welche Gebühren demnach anfallen können und bitte daher um eine kurze Erläuterung, wie diese Schritte aussehen würden. Außerdem bitte ich um Mitteilung der dafür veranschlagten Dauer und Stundensätze, andernfalls kann ich die Gebührenankündigung nicht nachvollziehen. Gerne können Sie mir auch mitteilen, anhand welcher Daten Ihnen eine Auskunft einfacher möglich wäre, sodass ich Ihnen dort ggf. behilflich sein kann! Herzlichen Dank für Ihre Mühen und Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die von Ihnen angeforderten Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzmittelanwend…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
WG: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
27. Februar 2024 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], beigefügt erhalten Sie die von Ihnen angeforderten Aufzeichnungen zu Pflanzenschutzmittelanwendungen der Jahre 2021, 2022 und 2023 auf der Fläche mit den zuletzt genannten Geokoordinaten. Der separate Kostenbescheid mit Erläuterung der Kostenfeststellung ergeht in den nächsten Tagen postalisch an Ihre Anschrift. Wir weisen darauf hin, dass Wir, als für die Anwendung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen zuständige oberste Landesbehörde im Freistaat Thüringen und gemäß Artikel 2 (2) Lit. d DSGVO befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Im Auftrag, [geschwärzt] Sachbearbeiter Pflanzenschutzmittel-Fachrechtskontrollen Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr [geschwärzt], zunächst ganz herzlichen Dank für die Übersendung der begeh…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
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Betreff
AW: WG: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
3. März 2024 19:00
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr [geschwärzt], zunächst ganz herzlichen Dank für die Übersendung der begehrten Aufzeichnungen! Auf dem Bescheid scheinen Sie mich FragDenStaat bzw. der Open Knowledge Foundation zugeordnet zu haben, dies ist tatsächlich nicht der Fall, ich habe lediglich meinen UIG-Antrag über FragDenStaat.de gestellt. Mit Überraschung habe ich gelesen, dass Sie mir für die Auskunft einen Gebührenbescheid zustellen möchten. Zunächst ist für mich schon nicht ersichtlich, auf welche Gebührengrundlage sich eine Gebührenerhebung begründen könnte. Die in § 12 Abs. 3 S. 1 ThürUIG erwähnte Verordnung konnte ich im Internet nicht finden; hierzu bitte ich um einen kurzen Hinweis. I. Abschreckende Wirkung der Gebühr Vorliegend hatte ich mehrfach, mit Nachrichten vom 27.01. und 29.01. ausdrücklich darum gebeten, mir vor dem Entstehen einer Gebührenschuld eine Mitteilung zukommen zu lassen. Auf meine diesbezügliche Stellungnahme vom 29.01. sind sie in keiner Weise eingegangen, insofern liegt ein Verstoß gegen Ihre behördlichen Kooperationspflichten gem. § 25 VwVfG Thüringen und ein Ermessensausfall vor. Darüber hinaus entfaltet Ihr Vorgehen jedenfalls eine abschreckende Wirkung für die Zukunft, wenn ich davon ausgehen muss, unerwartet und trotz gegenteiliger Bitte meinerseits Gebühren auferlegt zu bekommen. Bei dieser Gebührenhöhe hätte ich erwogen, eine gebührenfreie Einsichtnahme vor Ort vorzunehmen, oder meinen Antrag zurückzuziehen („Daneben besteht Kostenfreiheit auch bei Rücknahme des Antrags.“ (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 12 Rn. 16).). Der EuGH hat ebenso wie die ständige Rechtsprechung deutscher Gerichte eine solche prohibitive Wirkung für unzulässig erklärt (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – Rs. C-71/14, NVwZ 2015, 1588 Rn. 43). Es ist bundesweit üblich, "einfache" Anträge gebührenfrei zu beantworten, der Gebührenhöhe entnehme ich, dass diese jedenfalls keinen großen Verwaltungsaufwand bei Ihnen ausgelöst hat, sodass sie jedenfalls "einfach" sein sollte. II. Gebührenfreie Auskunft in anderen Bundesländern Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg hat mir auf meine entsprechende Anfrage dort ebenfalls gebührenfrei die dort begehrten Pestizidanwendungsaufzeichnungen zugänglich gemacht. Wörtlich schrieb mir die Behörde: „Der Bescheid sowie die beiliegenden Auskünfte ergehen gebührenfrei, da die begehrten Informationen mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand beschafft werden konnten.“ Das zeigt eindeutig, dass ein gebührenfreier Informationszugang möglich ist. Maßstab für die Gebührenerhebung ist nicht, wie viel tatsächlicher Aufwand Ihnen entstanden ist, sondern wie viel Aufwand bei verständiger Würdigung zu erwarten ist. Auch weitere Behörden (z.B. Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen) waren in der Lage, gebührenfreie Auskünfte zu Pestizidanwendungsaufzeichnungen zu erteilen. Hinzu kommt, dass Sie ausweislich der auf FragDenStaat.de einsehbaren Korrespondenz bereits eine vergleichbare Auskunft erteilt haben, mithin dürften keine erneuten rechtlichen Prüfungen o.Ä. meines Anspruchs erforderlich gewesen sein, und auch für das Anschreiben des Landwirts und meinen Bescheid dürften Sie bereits Muster gehabt haben, auf die Sie zurückgreifen konnten. III. Hilfsweise: Unbilligkeit der veranschlagten Gebühr Eine Gebührenerhebung wäre außerdem unbillig iSd , weil es sich bei meiner Situation um einen sozialen Härtefall handelt. Der EuGH hat hierzu folgendes festgestellt: „Diese Gebühr darf daher weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigen noch in irgendeiner Weise objektiv unangemessen erscheinen.“ (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – Rs. C-71/14, NVwZ 2015, 1588 Rn. 43). Ich bin Student und muss neben dem Studium in einem Minijob Geld hinzuverdienen, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Derzeit absolviere ich in den Semesterferien ein sechswöchiges universitäres Vollzeit-Pflichtpraktikum, das unvergütet ist, sodass ich während des Praktikums nicht arbeiten kann. Mir stehen damit diesen Monat [geschwärzt] Euro zur Verfügung, hiervon zahle ich [geschwärzt] Euro Miete für ein WG-Zimmer. Real bleiben mir damit [geschwärzt] Euro im Monat. Im Vergleich hierzu würde der Bürgergeld-Satz immerhin 563 Euro ohne Mietkosten betragen; mein mir diesen Monat zur Verfügung stehendes Geld beträgt mithin lediglich [geschwärzt],[geschwärzt] % des Regelbedarfs an Bürgergeld. Damit dürfte ich mich wohl unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden (siehe BVerfG 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). Ein etwaiger Anspruch auf Bürgergeld ist dadurch gesperrt, dass ich studiere. Das Praktikum ist verpflichtender Teil meiner Ausbildung. Ohne jeden Zweifel liegt hier somit ein sozialer Härtefall ganz außergewöhnlichen Ausmaßes vor, der einen Gebührenerlass erforderlich macht. Die von Ihnen veranschlagte Gebühr übersteigt meine finanzielle Leistungsfähigkeit. Nachweise über die hier dargelegten Umstände erbringe ich bei Bedarf gerne. VI. Ergebnis Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen bitte ich darum, von einer Gebührenerhebung abzusehen und freue mich, von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 298536 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr << Anrede >> Ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 03.03.2024…
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
5. März 2024 16:23
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr << Anrede >> Ergänzend zu meiner Stellungnahme vom 03.03.2024 beantrage ich nun mehr gem. § 29 VwVfG Thüringen Einsicht in die von Ihnen zu diesem Vorgang geführten vollständigen Akten. Ich bitte um Übersendung der Akten per De-Mail in der Variante der sicheren Anmeldung iSd § 55a Abs. 4 Nr. 1 VwGO. Dieser stellt einen ebenso sicheren Versandweg dar wie eine postalische Übersendung. Hilfsweise hierzu bitte ich um Übersendung an meine E-Mail-Adresse, weiter hilfsweise um die Bereitstellung eines Download-Links, bspw. per Post, über den ich die Akte einsehen kann. Dies ist erforderlich, um Ihre jeweiligen Arbeitsschritte nachvollziehen zu können und so den Verwaltungsaufwand der von Ihnen festgesetzten Gebühren bewerten zu können, um hierzu in einer weiteren Stellungnahme oder einem etwaigen Widerspruch Stellung nehmen zu können. Ferner ermöglicht mir eine Akteneinsicht, Ihren Bescheid vom 27.02.2024 auf etwaige materielle Fehler zu überprüfen. Für die Akteneinsicht habe ich mir eine Frist bis zum 19. März 2024 notiert. Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Gebührenbescheid
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
13. März 2024
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr << Anrede >> anbei übersende ich Ihnen gerne meinen soeben an …
An Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
7. April 2024 16:46
An
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 23.28-7326-1/2024-UIG1 Sehr << Anrede >> anbei übersende ich Ihnen gerne meinen soeben an Sie gefaxten Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid vom 13.03.2024 und erinnere an mein Akteneinsichtsgesuch vom 05.03.2024. Ferner bitte ich um Mitteilung der De-Mail-Adresse Ihrer Behörde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro anzutreffen. Ihre Nachrichten werden in …
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
7. April 2024 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum [geschwärzt] nicht im Büro anzutreffen. Ihre Nachrichten werden in diesem Zeitraum weder beantwortet noch umgeleitet. Ich wünsche ein frohes Osterfest und eine erholsame Ferienzeit. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [geschwärzt]

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Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Widerspruchs vom 07.04.2024. Dies…
Von
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Betreff
AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]
Datum
26. April 2024 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Widerspruchs vom 07.04.2024. Dieser wird nun in unserem Hause weiterbearbeitet. Eine DE-Mail-Adresse steht im Geschäftsbereich des TLLLR nicht zur Verfügung. Sie können uns jedoch gern, wie gewohnt, innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail, Fax oder auch telefonisch erreichen. Mit freundlichen Grüßen